Gerichtsladung wegen Blitzer

  • Naja das wird doch wohl jeder dritte sagen, ich glaube ich lass einfach meine Anwalt reden und bete die ganze Zeit


    Wofür?
    Dafür das du keine 3 Punkte und 120€ bezahlen musst, OBWOHL du gefahren bist?


    Klar, jeder freut sich, wenn man das irgendwie umgehen kann.. aber die Gerichte mit meinem Verhalten zu belasten, welches ich durch eine simple Banküberweisung tilgen kann, ist schon hart.



    .. sondern eher um die Punkte. Ich meine 3 sind nicht gerade wenig


    Die übrigens erst anfangen zu verfallen, sobald du bezahlt hast.
    Du scheibst es also nur noch weiter raus...

  • "Dazu möchte ich mich nicht äußern. Mein Mund lebt in Trennung von mir. Er ist mit seinem Verhalten unkontrollierbar"



    Was sind denn schon drei Punkte, wenn du sonst immer konform oder zumindest mit der 20+ Regelung unterwegs bist.


    Wenn das jetzt die letzten Punkte vor Toreschluss wären, würde ich den Aufwand verstehen.


    Habe das auch mal gemacht. Außer einem bezahlten Anwalt, einem sichtlich genervten Richter und viel Zeit die ich dadurch verballert habe hat sich an der Straflage nichts geändert.

  • Also ich habe den Bescheid über den Blitzer erst angezweifelt, als ich gelesen habe wo es gewesen sein soll. da ich mir da ziemlich sicher war das dort 60km/h sind.
    Die Wendung des falles kam erst mit der Akteneinsicht.


    Naja gut .. ich werde sehen was bei rum kommt ..


    Ich mein mal angenommen ich hab ne auffallend große Nase oder trage ne Brille oder hab ne Glatze oder was weiß ich .. wozu sollte man der Stadt "Geld schenken" wenn man nicht 100% identifiziert werden kann!?


  • Also ich habe den Bescheid über den Blitzer erst angezweifelt, als ich gelesen habe wo es gewesen sein soll. da ich mir da ziemlich sicher war das dort 60km/h sind.
    Die Wendung des falles kam erst mit der Akteneinsicht.


    Naja gut .. ich werde sehen was bei rum kommt ..


    Ich mein mal angenommen ich hab ne auffallend große Nase oder trage ne Brille oder hab ne Glatze oder was weiß ich .. wozu sollte man der Stadt "Geld schenken" wenn man nicht 100% identifiziert werden kann!?


    also wirklich, dazu fällt einem nichts mehr ein :63:

  • Ich mein mal angenommen ich hab ne auffallend große Nase oder trage ne Brille oder hab ne Glatze oder was weiß ich .. wozu sollte man der Stadt "Geld schenken" wenn man nicht 100% identifiziert werden kann!?


    Weil man in seiner Kinderstube irgendwann mal beigebracht bekommen hat, dazu zu stehen, wenn man Mist gemacht hat und sich nicht womöglich auf Kosten der Allgemeinheit (Gerichtskosten) davon stiehlt, wenn der Fall absolut glasklar ist? Wenn Du die Karre beruflich oder privat dringend brauchst, um eine Familie zu ernähren oder jemanden zu pflegen könnte das sicher jeder nachvollziehen, dass Du einen drohenden Führerscheinverlust verhindern willst oder die 120 Tacken nicht hast. Aber an den Reaktionen solltest Du merken, dass das Verständnis für "Ich zahl einfach nicht" nicht sonderlich ausgeprägt ist, erst recht nicht, wenn dazu auch noch Anwalt und Gericht bemüht werden und Deine fehlende Zahlungsbereitschaft "sozialisiert" werden soll, indem Anwalts- und Gerichtskosten bei der Staatskasse, sprich: Steuerzahler landen, wenn Du damit durchkommst. Sorry!

  • Das ist doch alles nicht mehr zu retten... du hast gleich zu Anfang des Vorwurfs den Fehler begangen, dass du was gesagt/geschrieben hast. Und durch die darauffolgende Argumentation und weitere "intensive Teilnahme" an der Sache wird man dich da auch nicht mehr raus lassen.


    Es würde mich schwer wundern, wenn du da ohne irgendwas rausgehst. Bin ich ganz ehrlich...

  • 1) Niemand muss sich vor Gericht im Strafprozess selber belasten.
    2) Ob du zu identifizieren bist oder nicht entscheidet das Gericht.
    3) Wie die Chancen stehen, dass dem Gericht das Foto als Beweis der tatsache, dass du gefahren bist, genügt, erklärt dir dein Anwalt. Ein Mietwagenforum ist nicht nur ein falsche sondern auch noch ein dummer Ort, um eine derartige Frage zu stellen.
    4) Dein Anwalt hat dir sicher nach dem ersten Beratungsgespräch gesagt, dass du in der Sache keine Aussage machen solltest. Das gilt auch für öffentliche Äußerungen (wenn er das nicht gesagt hat, wechsel den Anwalt).


    Bin auch für ein Schloss.

  • Zitat

    Es geht hier auch nicht sonderlich um die 120€ .. sondern eher um die Punkte. Ich meine 3 sind nicht gerade wenig.

    Dass es dir nicht ums Geld geht scheint klar, nachdem du den Anwalt bemüht hast. Aber was sind die 3 Punkte? Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist oder schon soviele Treuepunkte gesammelt hast, dass du mit einem Fahrverbot rechnen musst, versteh ich die ganze Sache nicht wirklich. Die Punkte sind nach paar Jahren vergessen und du hättest Geld gespart.

  • das war durchaus zum Thema...


    Dann nochmal ohne die Spitzen:


    Versuch's doch mit Deiner Argumentation, Du musstest fuer Euren Botschafter schnelllllll und eiiilig unterwegs sein - das war doch hier schonmal Dein Argument fuer die Uebersdchreitung der Hoechstgeschwindigkeit.


    Ich hoffe, das ist so jetzt 'regelkonformer'...

  • @MacGaiiz:
    Sofern dich dein Anwalt zu dem Gerichtstermin begleiten sollte, lass Ihn für dich sprechen. Viele Anwälte sind auf solche Termine wegen Arbeitsüberlastung schlecht vorbereitet. Erwarte also nicht zu viel.


    Du solltest auch vor Gericht die Aussage auf Frage des Richters hin verweigern!


    Sofern du dich dennoch entscheidest, auszusagen, müsstest du lügen und behaupten, du warst nicht der Fahrer, du könntest auch niemanden benennen etc. Denn wenn du dich für die Aussage entscheidest, musst du auch aussagen. Oft kommt dabei mehr rüber, als dir Recht sein wird.
    Wenn du also aussagst, behaupte, nicht der Fahrer gewesen zus sein. Besser ist es aber, dazu zu schweigen.


    Im Zweifel über deine Identität wird der Richter i. d. R. das Beweismittel (Foto mit Kennzeichen und deinem Mund) nehmen und dich aus dem selben Winkel oder von seinem Platz aus betrachten und versuchen, festzustellen, ob er dich erkennt.


    a) Sofern er dich erkennt, kannst du weiterhin deine Fahrereigenschaft bestreiten und auf einem Anthropologisch-biometrischen bzw. morphologischen Gutachten bestehen. Dadurch entstehen aber hohe Kosten! Bis zu 2.000 €. Sofern du dadurch identizifiert wirst, bleibst du auf diesen Kosten sitzen und musst auch alle anderen Gerichtskosten etc. tragen.


    b) Sofern dich der Richter nicht zweifelsfrei erkennt - was anhand der Tatsache, dass dein Gesicht nicht vollständig zu erkennen ist und daher die wichtigsten Merkmale, wie Haare, Augen, Stirn, Wangen, etc. fehlen wahrscheinlich ist - wird er dich freisprechen. Ich halte vorliegend einen Freispruch für aussichtsreich. Vor allem, wenn du keine besonders einprägsamen Lippen (also keine besonders dicken, dünnen o.ä. Lippen)hast.


    Die auf der Ladung als "Zeugen" genannten Polizisten werden zu 99% nicht an der Verhandlung teilnehmen! Polizisten sind keine tauglichen Zeugen für solche Fotos. Vergleiche dazu OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.04.2010 - 4 Ss 62/10.Polizisten werden meist pauschal als Zeugen benannt, um den Beschuldigten einzuschüchtern. Diese können jedoch rein gar nichts zu der Frage über deine Fahrereigenschaft beitragen. Diese Zeugen hast du also nicht zu fürchten.


    Viel Erfolg!

  • Zitat

    Sofern du dich dennoch entscheidest, auszusagen, müsstest du lügen und behaupten, du warst nicht der Fahrer, du könntest auch niemanden benennen etc. Denn wenn du dich für die Aussage entscheidest, musst du auch aussagen. Oft kommt dabei mehr rüber, als dir Recht sein wird.
    Wenn du also aussagst, behaupte, nicht der Fahrer gewesen zus sein. Besser ist es aber, dazu zu schweigen.

    Das Problem zwischen einer Aussageverweigerung und einer Aussage, bei der man sich in irgendwelche Sachen verstrickt, kann man damit umgehen, dass man sagt, man fahre immer vorschriftsmäßig, man könne sich nicht an den genauen Tag und die Details über den Fahrer erinnern, aber man könne sich nicht vorstellen, einen solchen Verstoß begangen zu haben. Wenn weitere Fragen kommen, das einfach Mantra-artig in eventuell anderer Formulierung wiederholen.