Gerichtsladung wegen Blitzer

  • sehe ich genau so, was sind schon 3 Punkte ? Man sollte mal den Thread hier schließen, weil der ist absolut Sinnfrei!


    Der Ersteller hat "Mist" gebaut, gibt diesen auch noch zu und soll dafür gerade stehen !

  • Ich habe irgendwo schon öfter mal gelesen (also daher ohne Gewähr), dass einem auch auferlegt werden kann, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn man den Fahrer nicht nennen kann. Ob mir dieser Aufwand wert wäre? Ich glaube nicht.

    Das Fahrtenbuch als Maßnahme ist im § 31a StVZO manifestiert.
    Damit
    ist regelmäßig jedoch nur zu rechnen, wenn in mehreren Fällen der
    Betroffene nicht als verantwortlicher Fahrzeugführer identizifiert
    werden kann. Handelt es sich hier um einen Einzelfall, zudem mit einem rein privaten Kfz, ist damit nicht unbedingt zu rechnen, zumal es nicht einer der schwersten Verstöße ist.


    Das Problem zwischen einer Aussageverweigerung und einer Aussage, bei der man sich in irgendwelche Sachen verstrickt, kann man damit umgehen, dass man sagt, man fahre immer vorschriftsmäßig, man könne sich nicht an den genauen Tag und die Details über den Fahrer erinnern, aber man könne sich nicht vorstellen, einen solchen Verstoß begangen zu haben. Wenn weitere Fragen kommen, das einfach Mantra-artig in eventuell anderer Formulierung wiederholen.

    Auch das ist eine Möglichkeit einer Aussage, wobei - in Abhängigkeit von der Gerichtserfahrenheit des Betroffenen und der Beharrlichkeit des Richters - die zulässige Aussageverweigerung m.E. das Mittel der Wahl ist. Nicht jeder Richter kann sich mit obiger Formulierung anfreunden. Natürlich gibt es mildere Richter aber manche werden da nach meiner Erfahrung sehr direkt und stellen Gutachten (hohe Kosten etc.) in Aussicht und setzen den Betroffenen so unter Druck. Man sollte sich also nur zu einer Aussage entscheiden, wenn man damit gut umgehen kann.

  • Fazit: Sag deinem Anwalt er soll daheim bleiben und bezahl den Scheiss. Man kriegt doch als kleines Kind schon auferlegt dass man zu dem was man tut stehen soll, und wenn es deine Existenz nicht bedroht und du als positiven Nebeneffekt noch 4 Wochen ohne Mietwagen rumdüst, kommst du letztendlich noch günstiger bei raus als wärest du nicht geblitzt worden :101:

  • Ihr immer mit eurem "als kleines Kind" und "in der Kinderstube". aaaaalter, das regt mich so auf! Übernehmt ihr einfach die Moralvorstellungen eurer Eltern? Oder modifiziert ihr die unter Umständen auch selber?


    Und dieses "Man muss zu dem stehen, was man verbockt hat" regt mich in diesem Zusammenhang ähnlich auf. Das trifft ja nur dann zu, wenn man die eigene Handlung auch so einstuft, dass man etwas verbockt hat. Und MacGaiiz scheint das ja garnicht so zu sehen. Wieso sollte er also dazu stehen?
    Vielleicht, weil er einsieht, dass er in einer Gesellschaft lebt, dessen Regeln er akzeptiert. Aber genau diese Gesellschaft hat eben auch Regeln aufgestellt, wie jemand zu bestrafen ist. Und wieso sollte er jetzt nicht von der Gesellschaft verlangen, eben genau diese Regeln anzuwenden und seine Schuld anhand ihrer Regeln beweisen zu lassen?
    Und wenn die Gesellschaft diesen Beweis nicht führen kann: Pech gehabt.


    Und dass die Gesellschaft eben diesen Beweis vielleicht nicht führen kann, hat LZM schon ausgeführt. In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht, wie du, Sightwalk, ein solches vermeintliches Fazit formulieren kannst.

  • Ich finde es schön wie du der immer Toleranz und pi pa po predigst, das nicht lebst.
    Wenn das Gros der Meinung ist, lass sie doch ohne gleich ausfallend zu werden.


    Auch wenn es ärgerlich ist, aber es scheint als wärst du mit deiner Meinung alleine auf weiter Flur.


    Alle Fakten liegen ja auf der Hand im Bezug auf das Geblitzt werden.
    Jetzt führt ja der einzige Weg nur noch über den Weg des Ausnutzen der rechtlichen Trampelfade.


    Aber es steht doch ausser Frage, das es wegen 120 Euro und 3 Punkten in keinem Verhätniss steht oder man könnte es auch Unreif oder Querulantentum nennen.

  • Niemand hier ist gegen Rechtsstaatlichkeit. Wenn du auf die Unschuldsvermutung anspielst, gilt die aber nur bei Tatsachenzweifeln. Wir hier kennen die Tatsachen (angenommen, das was hier steht ist richtig), es ist also überhaupt nicht verwerflich, zu fordern, dass die rechtliche Konsequenz, die an eine Handlung geknüpft ist, eingehalten wird. Für den Richter sieht das natürlich anders aus, da hat LZM Recht, aber der kennt sicherlich auch die Straftheorien und kann das was er da sagt, auch in das Wertesystem in dem wir leben einordnen. Von alledem abgesehen ist aber eine Frage des Anstandes, die Fehler – umso mehr wenig sie derart lächerliche Konsequenzen haben - einzugestehen und dafür gerade zu stehen.


    Ich glaube, auch wenn man hier zugibt, gefahren zu sein und zähneknirschend zahlt, wird das wohl kaum Amnesty International dazu bewegen, das deutsche Rechtssystem in Frage zu stellen. Und vielleicht lernt der Fahrer dann noch was daraus und überlegt sich, dass gerade innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzungen primär dem Schutz anderer dienen, und weniger dem eigenen. Und egal wie überlegen man sich hinter dem Steuer fühlen mag: Der menschlichen Reaktionsgeschwindigkeit (dir als Chemiker sind die Prozesse ja weitgehend bekannt) sind einfach Grenzen gesetzt, die aufgrund der Beengtheit im städtischen Verkehrsraum schnell erreicht werden können.

  • Also erstmal danke an LZM und @peak_me !


    Solche antworten hätten mir gereicht.
    Nun hoffe und bete ich einfach, dass es gut verläuft. Ausgang der Verhandlung kann ich gern posten wenn es jemanden interessiert.

  • Kleine Berechnung des Bremsweges bei absoluten Optimalbedingungen:


    Trockene Fahrbahn Bremsverzögerung -9m/s2 , Reaktionszeit 0.5 Sekunden (unrealistisch niedrig gewählt)
    50kmh: 17,66m
    71kmh: 31,74m |Differenz ~14 m (rund 3 Autolängen!)


    Schneefahrban (da aktuell) Bremsverzögerung -3 m/s2 Reaktionszeit 0.5 Sekunden
    50kmh: 39,09m
    71kmh: 64,83m |Differenz ~25 m (rund 6 Autolängen!)


    Die Differenz, der längere Bremsweg der in Kauf genommen wird, das ist die Primäre Folge der Geschwindigkeitsübertretung (@peak_me: das hat er im extremfall verbockt). Dazu und infolge dessen zu der vom Gesetzgeber verordneten Strafe, soll er stehen. So wie ich das hier verstande habe, gibt er ja zu die Geschwindigkeit übertreten zu haben. Die Entscheidung ob es in Ordnung war so Schnell zu fahren oder nicht, obliegt nicht dem TE. Hier geht es im Prinzip um Täuschung des Gerichts um so eine Bestrafung zu vermeiden. Sollte das ganze auch noch erfolgreich für den TE verlaufen, wird die Staatskasse belastet und wen diese in der Regel dann belastet ist uns allen klar. Daher ist es meiner Meinung nach absolut legitim dieses Verhalten zu kritisieren. Ob man seine Äußerung mit "Ich find das scheisse" oder "...aber meine Mama hat immer gesagt" einleitet ist da eigentlich egal.


    Mein Tip an den TE: Zahl die Strafe, nimm die Punkte und lass es gut sein und vermeide es in den nächsten zwei Jahren geblitzt zu werden. Ich befürchte für dich sowieso dass dir nichts anderes übrig bleiben wird. Ich hab selbst aktuell 4 Punkte auf dem Konto und obwohl ich mich Anfangs tierisch geärgert hab, muss ich zugeben dass es einen gewissen Lernefekt doch gab.
    Mehr kann ich (und meiner Meinung nach auch das Forum) dir nicht sagen. An der stelle sollte dir dein Anwalt eigentlich weiterhelfen. Im übrigen interessiert es mich ebenfalls wie es ausgegangen ist!


    Schönen Tag und angenehme Feiertage :)

  • ich werf mal folgendes in den Raum:


    Scheiße gebaut (zu schnell gefahren), kein Kind mehr, also sollte man die Konsequenzen seines Handelns einschätzen können, also warum nicht für das was man verursacht hat auch gerade stehen. Sprich bezahlen, Strafe die vorgesehen ist akzeptieren und fertig!


    Wäre eine Sichtweise über die man evtl. mal nachdenken sollte.

  • Mein Gott er war zu schnell. Macht natürlich keiner hier. Das Foto scheint so schlecht zu sein, dass er nicht erkannt werden kann. Es ist Aufgabe der Behörde den Verstoß nachzuweisen, fertig. Bei der Geschwindigkeit ist man halt in der 12 Monatsfrist, wo beim nächsten Verstoß mit 26 km/h zu viel das Regelfahrverbot kommt. Mit 3 Punkten Vorbelastung ist das Verhandeln über eine Aufhebung des Fahrverbotes schon schwieriger. Ich finde es legitim, hier alles auszureizen.


    Trotzdem sind das alles Fragen, die der Anwalt beantworten kann und muss. Der bekommt dafür Geld. Damit sollte hier alles gesagt sein

  • Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Klar war ich auch schon mal etwas zu schnell. Aber ich rase nicht mit mehr als 75 km/h durch die Stadt, das ist schon fast kriminell. Vielleicht sieht man das auch anders, wenn man kleine Kinder hat...

  • Man sieht es auch ohne Kinder so. Auf der Autobahn bin ich auch mal 10-20 drüber, aber in der Stadt ist das einfach unverantwortlich. Jedenfalls da in der Stadt wo auch Fußgänger sind, oder der Verkehrsraum unübersichtlich ist, auf 'nem Autobahnring sieht das vielleicht auch schon wieder anders aus.

  • Also da wo ich geblitzt wurde gibt es 3 Fahrstreifen je Richtung .. rechts ne S-Bahn-Trasse, Links nen Riesen Feld!


    In der City geht's eh nicht schneller als 50 zu gange


    Dennoch danke für die Kritiken und die vielen Beträge welche mir wirklich geholfen haben.

  • Mal überlegen, wo in der Stadt 60 km/h erlaubt sind. Richtig: Wohl eher nicht bei unübersichtlichem Verkehrsraum. Eher auf größeren Ausfallstraßen. Der ganze Thread ist aber auch hart Offtopic verseucht mit Schlossrufern, Moralaposteln und jetzt auch meinem Spam. Wenigstens gab es zwischendurch auch hilfreiche Postings :206:

  • Ich kann auch mal innerorts 26 km/h zu schnell sein und ja, ich habe ein Kind.


    In Berlin gilt auch die Stadtautobahn als innerörtliche Straße und in vielen anderen Städten sind es auch Umgehungsstraßen etc. Also, einfach mal den Ball etwas flacher spielen.


    Ändert aber nichts daran, dass die eigentliche Fragestellung einzig und allein an den Anwalt gerichtet war und ist und hier nichts verloren hat. Was daraus dann wieder gemacht wurde, ist allerdings sehr typisch für den MWT.

  • In Berlin gilt auch die Stadtautobahn als innerörtliche Straße und in vielen anderen Städten sind es auch Umgehungsstraßen etc. Also, einfach mal den Ball etwas flacher spielen.

    flu111:
    Das ist Quatsch. Die A100 ist eine offizielle Autobahn, markiert durch entsprechende Schilder und anhand des Namens, und soll zukünftig im Osten als innerörtliche Schnellstraße weitergeführt werden. Jedoch ist und bleibt es auf existierenden Abschnitten eine BAB.

  • Kaveo: Nach der Entscheidung des Kammergerichtes Berlin (AZ 3 W S (B) 158/04 ) wird die Berliner Stadtautobahn im Ordnungswirigkeitenverfahren als innerörtliche Straße behandelt und Vergehen werden dementsprechend so sanktioniert.

  • Ich kann auch mal innerorts 26 km/h zu schnell sein und ja, ich habe ein Kind.


    In Berlin gilt auch die Stadtautobahn als innerörtliche Straße und in vielen anderen Städten sind es auch Umgehungsstraßen etc. Also, einfach mal den Ball etwas flacher spielen.


    Ändert aber nichts daran, dass die eigentliche Fragestellung einzig und allein an den Anwalt gerichtet war und ist und hier nichts verloren hat. Was daraus dann wieder gemacht wurde, ist allerdings sehr typisch für den MWT.

    Es ging um eine Straße mit 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, das konnte wohl kaum eine BAB gewesen sein, oder? Und ich finde die Diskussion durchaus legitim, auch wenn das einige nicht hören wollen. Man kann ja wohl kaum erwarten, dass man in einem öffentlichen Forum eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung zugibt und dann auch noch von allen Seiten nur Beifall erntet!? 8| Da muss man ein paar Kommentare auch mal aushalten können.