Wenn nachweislich ein weiterer Fahrer nach meiner Rückgabe das Fahrzeug bewegt und danach erst der Schaden festgestellt wird, ist das ziemlich eindeutig, dass der Schaden mir nicht zur Last gelegt werden kann.
Nach meinen Erfahrungen und auch den Berichten hier im Forum wurde in 100% der Fälle die Forderung seitens des Vermieters fallen gelassen, wenn die Fotos der Schadensaufnahme an einem anderen Ort geschehen ist, als dort, wo der Mieter das Fahrzeug abgestellt hat.