Flexi Rückgabe Garantie - neue Geldmacherei?

  • Das ist nun wirklich eine ungünstige Neuerung. Ich weiß ja jetzt noch nicht genau wann ich am Montag in der Arbeit fertig bin und das Auto abgeben kann. Bisher hatte ich dann auch mal > 1 Stunde vorher abegegeben, wenn ich nach Hause wollte. Wenn diese Flexibilität nun auch wegfällt, wird es eher weniger Anmietungen demnächst geben.

  • Davon ausgehend, dass er seinen Mietvertrag noch zu alten Bedingungen geschlossen hat, wäre das eine heftige Nummer.

    Seit wann gilt die Regel denn eigentlich? Also wann wurde das in die AGB mit aufgenommen?


    Alles mit > 59 Min Abweichung kostet.

    Allerdings ist nur von verfrühter Abgabe die Rede in den AGB, nicht von verspäteter.
    flexi.png



    Wenn ich also Dienstag bis Donnerstag miete, würde ich eigentlich Di 12:00 Uhr bis Do 12:00 Uhr auswählen. Dann buche ich ab jetzt Di 12:00 bis Mi 12:30 (=ebenfalls 2 Miettage) und umgehe die Gebühr.


    Denkfehler?

  • Ich habe gleich mal mit dem Stationsleiter geplauscht. Das "Die Wettbewerber machen das auch so" scheint die vorgegebene Standardantwort zu sein, plus Gemurmel um "Stellplatz- und Flottenauslastung"

  • Ist mir scheissegal, damit wird mein Platinstatus wol nicht mehr erneuert und auch die restlichen Mieten wandern zu EC. Ich lass mich doch nicht veralbern. Schade, aber wenn heute am STR nicht mal mehr LWxx buchbar ist, dann spricht das auch schon ein wenig Bände.

  • Habe gestern ein Auto ungefähr 24 Stunden zu früh abgegeben.
    Angerufen habe ich natürlich nirgendwo.
    Gebühr wurde mir nicht berechnet.
    Scheint also für Altverträge -entgegen der gemachten Beobachtung hier- noch noch nicht zu gelten.

  • Der einzige Vorteil von Sixt ist bei mir, dass ich zu Fuß zur Station kann - und die Wagen einfach Sonntag abend auf den Hof stellen und nach Hause laufen kann. Der Schlüssel liegt ohnehin bis zum nächsten Morgen im Tresor, und dafür jetzt 10€? :cursing:


    Lächerlich. Dann halt Europcar.

  • Habe gestern ein Auto ungefähr 24 Stunden zu früh abgegeben.
    Angerufen habe ich natürlich nirgendwo.
    Gebühr wurde mir nicht berechnet.
    Scheint also für Altverträge -entgegen der gemachten Beobachtung hier- noch noch nicht zu gelten.


    RA meinte zu mir, man werde das "anfangs" kulant handhaben. Aber "sicherheitshalber" soll ich doch mal die Abgabezeit nennen. Das ist vermutlich die Zwischenlösung für Altverträge. Vermutlich wurde mit diesem Dialog meine Miete von "alt, kulant" auf "kostet auf jeden Fall, wenn frühere Abgabe" umgestellt. Denn das war die klare Ansage im Anschluss.

  • Interessant :
    In der Email für Firmenkunden, die über die Sache informiert werden steht folgendes :
    "Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro für verfrühte Rückgaben um mehr als einen Miettag"


    Auf deren Homepage steht das ohne "mehr als einen Miettag".
    Bei 24h kann ich es ja verstehen.. Aber bei 1 Stunde.. :62:

  • ich liege unterm Tisch. :120:
    Das man sich Abweichungen (andere Station, verlängert, rechnugnsrelevant verkürzt etc) berechnen lässt, ok. Aber die Nummer auch für Abgaben über Nach oder auch allgemein für abgeben von wenigen Stunden vorher durch zu ziehen ist der Knaller.
    Und sich auf Mitbewerber zu beziehen - womöglich in den Staaten - ist mehr als dämlich. Dann sollen sie erstmal so ChoiceLane und Co. einführen.
    Abgesehen davon konnte ich sowohl in den US als auch in Canada problemlos 2h früher abgeben.
    Und eins sollte auch klar sein, in Schland ist Sixt mit der Flotte einmalig, in AT weiß ich es nicht, aber in vielen anderen Ländern ist Sixt in dem Punkt nicht unterscheidbar.

  • Die 10 Eur sind mit eine Stop Sell Umgehung immer wert...

    Naja, wenn man anruft, dann werden die Gebühren ja nicht erhoben. Also maximal 60 cent :)



    Aber wie schon geschrieben, wenn ich zwei Tage anmieten will, und dann die Miete für 24,5h einspiele (also 2 Miettage), dann aber erst nach z.B. 40h abgebe, sollte ja nichts passieren.


    Wobei das dann sicher auch bald geändert wird, weil eine verspätete Rückgabe für die Disposition der Station ja deutlich unangenehmer ist als eine verfrühte.


  • Aber wie schon geschrieben, wenn ich zwei Tage anmieten will, und dann die Miete für 24,5h einspiele (also 2 Miettage), dann aber erst nach z.B. 40h abgebe, sollte ja nichts passieren.


    Doch. Wurde über dir auch genug von berichtet, dass diese Gebühr auch außerhalb von Kulanzzeiten der konkret gebuchten Abgabezeiten erhoben werden soll - verfrüht als auch verspätet.


    Konkret: Miete wurde von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eingespielt, man gibt aber erst am nächsten Morgen um 09:00 Uhr ab. Gebühr wird erhoben, auch wenn du um 16:15 Uhr abgibst. Man fällt zwar nicht aus dem gewählten Tarif, hat aber Extrakosten durch die Gebühren.
    Vice versa auch bei verfrühter Abgabe.

  • das mit dem Anruf bzw. vorher geänderter Uhrzeit ist mir unklar.


    dann ruf ich in dem Moment wo ich in der Station stehe, die Hotline an und sage: ich gebe jetzt ab, bitte ändern sie die Uhrzeit und dann bezahle ich nichts?
    wieviel Stunden vorher muss man das denn machen?

  • Die 10 Eur sind mit eine Stop Sell Umgehung immer wert...


    In meinem Beispiel geht es ja nicht um die Umgebung eines Stop Sell, sondern darum das im Rhein-Main Gebiet ja aktuell nicht außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden kann. Da kann auch die Hotline die Rückgabe nicht anpassen.
    Sollte die 24h Regelung tatsächlich allgemeingültig sein sollte dies hier aber in 95% der Fälle nicht ins Gewicht fallen.


    Eine Umgebung des Stop Sell ist ja problemlos möglich, weil die Rückgabezeit ja bereits bei Anmietung angepasst werden kann und somit keine Gebühr anfallen sollte.

  • Doch. Wurde über dir auch genug von berichtet, dass diese Gebühr auch außerhalb von Kulanzzeiten der konkret gebuchten Abgabezeiten erhoben werden soll - verfrüht als auch verspätet.

    Und auf welcher Grundlage beruht das? Denn in den AGB ist ja explizit ausschließlich von verfrühter Rückgabe die Rede?