Druckverlust, Fahrzeugtausch und Schadensmeldung

  • Bei meiner letzten WE-Anmietung gab es für FDMR einen Audi A4 aus FDAR mit dem ich meine Familie im Norden besuchen wollte. Nach ca. 400 km in meiner Heimatstadt angekommen, zeigte mir das MMI an: Druckverlust hinten rechts. Also, rechts ran gefahren, Reifen überprüft und da nichts zu sehen war, erst einmal innerorts weitergefahren und MMI-Reifendruck resettet. Nächsten morgen wollte ich dann in die Innenstadt fahren und da kam die Meldung nach einem KM erneut --> Druckverlust hinten rechts.


    Also bin ich gleich zur ansässigen Sixt Station und habe den Wagen gegen einen BMW X1 getauscht, soweit kein Problem. Nun erreicht mich heute morgen folgende Mail:





    Hatte, wie immer, die VK mit 1050 SB und LWV gebucht. Wie sollte ich hier weiter vorgehen? Formular ausfüllen? Ist für mich nämlich neu und möchte hier kein indirektes Schuldbekenntnis abgeben, denn für mich fällt das Ganze unter Unvorhersehbares (bin schließlich nur auf befestigten Straßen unterwegs gewesen). Nebenbei bemerkt: Der Wagen war schon kurz vor der Rente mit knapp 25k KM runter...

  • So wie ich es jetzt verstehe müsste der Fall von Sixt, wie sie es ja auch schon begonnen haben, als Schaden aufgeführt werden. Du musst dann das Formular ausfüllen, den Schaden bei der LWV melden, die sagen dir dann was sie von dir brauchen und das fragst du dann bei Sixt an und schickst es an die LWV. Den Schaden wirst du dann vermutlich erstmal zahlen müssen und kannst dir die Kosten dann über die LWV erstatten lassen.
    Hast du Fotos von dem Reifen gemacht und vor der Abgabe auch selbst einmal den Luftdruck geprüft?


    Edit: Das der Fall unvorhersehbar war wird Sixt glaube ich nicht anerkennen, da du ja 400 km gefahren bist und trotz ebener Straße ja immer ein Nagel etc. auf der Straße rum liege kann.

  • Verstehe den Unterschied nicht ganz warum man bei einem Steinschlag nicht haftet (weil unvorhersehbar und man ja nichts dafür kann) und wenn aus irgendwelchen Gründen ein Nagel auf der Straße liegt haftet man? Ist doch genauso unvorhersehbar und man kann doch eigentlich nichts dafür, hätte sich ja kaum vermeiden lassen...?


    Klar mit der LWV ist man auf der sicheren Seite, aber die würde ich an deiner Stelle erstmal gar nicht antasten wollen und versuchen, dass Sixt dir das nicht als "Schaden" verrechnet. Die LWV braucht man vielleicht später wirklich mal und das würde ich nicht ausnutzen wollen.

  • Die Frage ist weniger, ob das unvorhersehbar ist, sondern ob der Mieter den Schaden zu vertreten hätte. Nur dann hätte der Vermieter einen Schadensersatzanspruch. Dazu müsste der Mieter vorsätzlich handeln oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen. Dies dürfte nicht der Fall sein, wenn man über einen auf der Straße liegenden und während der Fahrt nicht erkennbaren Nagel fährt.

  • Gut, dann habe ich wieder was dazu gelernt ^^


    Aber war hier vor ein paar Wochen nicht ein Fall von einem MWTler der mehrere Reifenpannen hinter einander hatte und dafür auch zahlen musste?


    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage.


    Diese würde nämlich korrekterweise lauten: Ja, er musste für diese Reifenpannen zahlen, da er komplett ohne VK gebucht hatte, Whitebox120:. Dann haftet der Mieter für alles, auch für unvorhergesehen Schäden, da diese Regelung nur aus der Rechtsprechung zu VK/TK-Versicherungen abgeleitet wird.

  • Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage.


    Diese würde nämlich korrekterweise lauten: Ja, er musste für diese Reifenpannen zahlen, da er komplett ohne VK gebucht hatte, Whitebox120:. Dann haftet der Mieter für alles, auch für unvorhergesehen Schäden, da diese Regelung nur aus der Rechtsprechung zu VK/TK-Versicherungen abgeleitet wird.

    Er schreibt aber das er wie immer VK1050 und LWV gebucht hat oder verstehe ich was falsch ?(


  • Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage.


    Diese würde nämlich korrekterweise lauten: Ja, er musste für diese Reifenpannen zahlen, da er komplett ohne VK gebucht hatte, Whitebox120:. Dann haftet der Mieter für alles, auch für unvorhergesehen Schäden, da diese Regelung nur aus der Rechtsprechung zu VK/TK-Versicherungen abgeleitet wird.


    Es war die halbe Antwort, da ich den Rest nicht mehr wusste und insoweit nichts falsches schreiben wollte...

  • Er schreibt aber das er wie immer VK1050 und LWV gebucht hat oder verstehe ich was falsch ?(


    Es geht nicht um den aktuell geschilderten Fall, sondern um das vom Pech verfolgten mobility:. Nachzulesen unter anderem hier und hier.


    Es war die halbe Antwort, da ich den Rest nicht mehr wusste und insoweit nichts falsches schreiben wollte...


    Da hast du sogar Recht, weil in den oben genannten Beiträgen nicht von einer Anmietung ohne VK die Rede ist. Da es aber später unter "Amex BMW Gold" (die eine Mietwagen-VK beinhaltet) wieder aufgegriffen wurde, ging ich nun mal davon aus dass komplett ohne VK gebucht wurde.

  • Heute eingeflattert:

    Zitat


    Reparaturkosten gemäß Kalkulation 316,34 EUR
    Auslagenpauschale 35,00 EUR
    Sachverständigenkosten 20,00 EUR
    ---------------------------------------------
    Insgesamt 371,34 EUR

    Hierzu muss man sagen, dass der "Sachverständiger" für "Online Kalkulation Reifen" 20,- abgerechnet hat. Ein echtes Gutachten stell' ich mir anders vor, aber das ist ein anderes Thema... 371,34€ also für Druckverlust, den mir das MMI bei ordnungsgemäßer Nutzung innerorts angezeigt hat.


    Schon bei der Online-Stellungnahme hatte ich angegeben, dass ich den Schaden nicht zu vertreten habe, Zeugen genannt und Bilder angehängt. Ich habe die Schadensregulierung nochmal höflich gebeten, den Fall erneut zu prüfen und auch auf den Fall vom AG Leverkusen, Urteil vom 22. Januar 2013, Az. 25 C
    486/12
    verwiesen.


    Mal sehen, ob ich bei meiner Wochenendmiete morgen ohne Auto vom Hof gehen muss
    :whistling:

    Unten übrigens nochmal der Reifen zum Zeitpunkt des Fahrzeugtausches.

  • Soll nicht böse klingen, aber ich verstehe deine Herangehensweise nicht ganz.


    Du möchtest den Papierkrieg mit der Erstattungsversicherung vermeiden, deswegen widersprichst du dem Schaden und fängst damit einen Papierkrieg mit dem Vermieter an.


    Bei der Vorgehensweise mit der LWV ist der Ausgang klar absehbar- du legst den Schadensbetrag aus und die LWV erstattet ihn dir.
    Bei der Diskussion mit dem Vermieter ist der Ausgang nicht klar, vielmehr kann sich das auf ein eher langes Hin und Her entwickeln.


    Warum stört es dich denn so, den Schaden anzuerkennen und dann über deine Versicherung zu regulieren?

  • Weil er lieber Streit mit Rostock hat, die ihm entweder einen Vergleich anbieten oder ihn irgendwann vor Gericht bitten werden.
    In jedem Fall steht er auf Ärger, sonst würde er das nicht machen :)

  • Ja, hast Recht. Zuerst hatte ich es so gesehen: Papierkrieg mit LWV oder gar nichts.

    Warum stört es dich denn so, den Schaden anzuerkennen und dann über deine Versicherung zu regulieren?

    Weil meine Recherche ergeben hat, dass ich den Schaden nicht zu vertreten habe. Für mich mag es egal sein, ob die LWV übernimmt oder SIXT sagt, dass sie den Schaden übernehmen, aber für den nächsten Mieter, der so einen Schaden hat, ist es eben nicht Banane.


    Die pullacher Autovermietung weiß sehr genau was sie rechtlich dürfen und was nicht. Wenn sich Leute mit LWV nicht dagegen wehren, nur weil Sie LWV haben, dann wird das auch nie besser werden. Ich hoffe einfach mal, dass Sixt dadurch merkt, dass sie ihre Kunden - oder mindestens mal mich beim nächsten mal - wegen so einer Sch**** nicht mehr belangen kann. Das würde mir ehrlich gesagt schon reichen.


    Daher gebe ich Babinho gerne Recht; Ja, ich stehe auf Ärger. Aber Sixt hat den ersten Stein geworfen.

  • AudiNarr: ich verstehe dich ganz gut. Würde mich genauso verhalten. Da geht es doch ums Prinzip. Warum für einen Schaden bezahlen, den man nicht zu vertreten hat? Wenn das zum Standard wird, dass hier die Schäden so willkürlich abgerechnet werden, dann habe ich schon Mitleid mit dem nächsten Mieter ohne LWV. Das geht gar nicht sowas...

  • Ich verstehe es immer noch nicht, für was verlangt Sixt hier Geld? ist der Drucksensor Defekt => Garantiefall des Herstellers. Hast du den Reifen mit dem Meser ausgestochen?


    Ich würde nichts bezahlen, auch wenn ich LWV habe.

  • Also ich will hier nicht den Klugscheißer spielen, aber AudiNarr: tut doch gut daran, der Sache zu widersprechen. Eine Versicherung behält einen schließlich auch nicht bis in alle Ewigkeit, wenn man dann öfter mal einen Schaden reguliert hat.


    Wenn ich der Überzeugung wäre, dass ich einen Schaden nicht zu verursachen habe, dann wehre ich mich auch dagegen und lass es nicht geschehen, bloß weil ich dagegen versichert bin. Sollte euch der Nachbar unterstellen, dass ihr letztens mit dem Fahrrad seinem neuen Benz eine Verzierung verpasst habt, obwohl das schlicht nicht stimmt, dann sagt ihr euch ja auch nicht "übernimmt eh die Haftpflicht", bloß weil ich tatsächlich mal mit dem Fahrrad am Benz vorbei gefahren sein.