Schaden an einem Transporter von Sixt

  • Soll Sixt dir Fakten liefern nicht du denen.

    Exakt.

    Soll Sixt im Zweifel vor Gericht den Beweis führen, dass bei der Beschädigung der Tür damals nur die Tür und nicht der direkt dahinter liegende Schweller mitgeschädigt wurde. Das wird ihnen nicht gelingen. Hier wird lediglich versucht etwas zusätzliches Geld einzunehmen.


    Und beim nächsten Trapo dann bitte mit SB 0€ mieten, spart in dem Fall tatsächlich erheblich Kopfschmerzen.

  • Exakt.

    Soll Sixt im Zweifel vor Gericht den Beweis führen, dass bei der Beschädigung der Tür damals nur die Tür und nicht der direkt dahinter liegende Schweller mitgeschädigt wurde. Das wird ihnen nicht gelingen. Hier wird lediglich versucht etwas zusätzliches Geld einzunehmen.


    Und beim nächsten Trapo dann bitte mit SB 0€ mieten, spart in dem Fall tatsächlich erheblich Kopfschmerzen.

    Hoffe mal, das lässt sich tatsächlich so unkompliziert lösen.

    Wobei ich auch gelesen habe, dass Sixt wohl die letzten 4-5 Mieter bei einem Schaden anschreibt, kann aber auch sein, dass das komplett aus dem Kontext gerissen ist.



    Habe auf jeden Fall meine Lektion gelernt. Übergabe mache ich nur noch mit einem Mitarbeiter persönlich, genau wie auch die Rückgabe. Und bei Transporten mit SB 0€ mieten ;)

  • Hoffe mal, das lässt sich tatsächlich so unkompliziert lösen.

    Die Erfahrung hier im Forum sagt klar: Ja.


    Einfach beharrlich bleiben, Sixt wird nicht gleich die Forderung fallen lassen. Zunächst biete man dir (vmtl.) an, die Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf 700/800/900€ zu reduzieren. Dann schreibst du erneut, dass du dem widersprichst (etc. pp.). Dann bietet man dir 300/400/500€ an. Erneut ablehnen, bis es dann heißt "wir sehen von der Forderung ab und freuen uns, Sie in Zukunft wieder bei Sixt begrüén zu dürfen".


    So, oder so ähnlich. In den allermeisten Fällen. Und falls nicht, wie gesagt, kommen lassen. Sollen Sie dir vor Gericht mit Gutachter schön beweisen, wie man die Tür dermaßen verformen kann, ohne das Metall dahinter zu verformen. Das möchte ich sehen.


    Und ja, künftig die Trapo mit SB 0€ und im Zweifel selber Fotos machen, insbesondere dann, wenn der Checker meint "das ist kein (Neu) Schaden, das brauche ich nicht aufnehmen".

  • Vor 2 Jahren hatte jemand aus der Familie einen Sprinter bei SIXT zwecks Umzug gemietet, auf mein Drängen hin mit 0€ SB.

    Bei der Übergabe an der betreffenden Station wurde ihm (wie mir bei einer vorhergehenden Transporter-Miete) versichert, dass kleinere Schäden im Laderaum kein Problem darstellen würden und man sich den Laderaum zur Übergabe nicht anschauen bräuchte :210:

    Ende vom Lied: er - absoluter Mietanfänger - hat nicht reingeschaut, und erhält nach Rückgabe die Mitteilung über einen gravierenden Neuschaden des Laderaums mit schwerer Beschädigung von Wand und Dach - "Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zum Unfallhergang. Da Sie 0€ SB gebucht haben, entstehen keine weiteren Kosten".

    Traue niemandem!

  • Hm, also ich hatte seitdem keine Transporter-Mieten mehr. Aber von dem Laderaum-Schaden hat man nichts mehr gehört. Haben sich die Versicherungsbedingungen geändert? Oder hat SIXT evtl. einen Rückzieher gemacht? Komisch. Sorry, kann nichts weiter dazu sagen. Die Situation war aber wie beschrieben.

  • Die Erfahrung hier im Forum sagt klar: Ja.


    Einfach beharrlich bleiben, Sixt wird nicht gleich die Forderung fallen lassen.

    Ich habe nach meiner Mail bisher noch nix gehört. Ich weiß...das ist erst 10 Tage her?

    Der Link für das Schadensformular in der Mail von Sixt ist noch 4 Tage gültig, müsste ich das vielleicht ausfüllen, damit danach nicht automatisch eine Rechnung auf meinen Namen generiert wird?


    Oder reicht meine Antwort an die Mail erstmal aus, um alles weiter abzuwarten??

  • Okay in der Geschichte gibt es seit meinem ersten Widerspruch vom 15.4. bisher noch kein Update seitens Sixt. Würde die Geschichte gerne mal erledigt wissen :D

    Gibt es eine Frist, nach der Sixt sowieso keine Forderung mehr stellen könnte?
    Bzw. bekommt man immer eine Mail "...Kulanz...fallen gelassen...blabla" oder kann das auch einfach ohne Bestätigung fallen gelassen worden sein?


    Sixt proaktiv anschreiben würde ich jetzt mal unterlassen, man will ja keine schlafenden Hunde wecken ;)

  • Okay in der Geschichte gibt es seit meinem ersten Widerspruch vom 15.4. bisher noch kein Update seitens Sixt. Würde die Geschichte gerne mal erledigt wissen :D

    Gibt es eine Frist, nach der Sixt sowieso keine Forderung mehr stellen könnte?
    Bzw. bekommt man immer eine Mail "...Kulanz...fallen gelassen...blabla" oder kann das auch einfach ohne Bestätigung fallen gelassen worden sein?


    Sixt proaktiv anschreiben würde ich jetzt mal unterlassen, man will ja keine schlafenden Hunde wecken ;)

    Meine Schadensmeldung habe ich ~ Mitte/ Ende März eingereicht. Seither auch nichts gehört.

  • Okay in der Geschichte gibt es seit meinem ersten Widerspruch vom 15.4. bisher noch kein Update seitens Sixt. Würde die Geschichte gerne mal erledigt wissen :D

    Gibt es eine Frist, nach der Sixt sowieso keine Forderung mehr stellen könnte?
    Bzw. bekommt man immer eine Mail "...Kulanz...fallen gelassen...blabla" oder kann das auch einfach ohne Bestätigung fallen gelassen worden sein?


    Sixt proaktiv anschreiben würde ich jetzt mal unterlassen, man will ja keine schlafenden Hunde wecken ;)


    Die Frist für Schadenersatz ist bei Mietsachen gesetzlich 6 Monate ab Rückgabedatum. Du kannst dich also noch nicht freuen ;)


    Du musst mit irgendwelchen Forderungen erst einmal gar nix machen, Sixt will ja was von dir, wenn sie etwas möchten, müssen sie es durchsetzen. Beachte es also einfach nicht, bis wieder etwas kommt.

  • Die Frist für Schadenersatz ist bei Mietsachen gesetzlich 6 Monate ab Rückgabedatum.

    Blöde Frage: Quelle?


    Zweite blöde Frage: Verschickt Sixt die Schreiben per Einschreiben oder sonst irgendwie nachweisbar? Ansonsten hätte man mit dieser Frist und einer „Ich weiß von keinem Brief“-Haltung zwar ein böses, aber in manchen Fällen („Da ist ein Kratzer im Laderaum unseres Transporters, den wir dir zu Preis einer S-Klasse vermietet haben!!!!!111einself“) doch probates Mittel. Bei der Sixt‘schen Schadensabteilung erscheinen mir sechs Monate echt nicht lang.


    O.g. Idee ist in Vollendung wahrscheinlich strafbar, auf jeden Fall unmoralisch, und soll niemanden anstiften. Unmoralisch finde ich aber auch die (wahrscheinlich mehrfache) Abrechnung von kleinen Kratzern in Transporter-Laderäumen.

  • Blöde Frage: Quelle?


    Zweite blöde Frage: Verschickt Sixt die Schreiben per Einschreiben oder sonst irgendwie nachweisbar? Ansonsten hätte man mit dieser Frist und einer „Ich weiß von keinem Brief“-Haltung zwar ein böses, aber in manchen Fällen („Da ist ein Kratzer im Laderaum unseres Transporters, den wir dir zu Preis einer S-Klasse vermietet haben!!!!!111einself“) doch probates Mittel. Bei der Sixt‘schen Schadensabteilung erscheinen mir sechs Monate echt nicht lang.


    O.g. Idee ist in Vollendung wahrscheinlich strafbar, auf jeden Fall unmoralisch, und soll niemanden anstiften. Unmoralisch finde ich aber auch die (wahrscheinlich mehrfache) Abrechnung von kleinen Kratzern in Transporter-Laderäumen.

    Zu 1: § 548 Abs. 1 BGB.


    Zu 2: Nein, per Einschreiben kam da bei mir zumindest nie was. Ist auch egal, weil Sixt an dich so viele Briefe schicken kann, wie sie lustig sind, dadurch wird die Verjährung des vermeintlichen Anspruchs nicht gehemmt. Dies passiert erst durch Betreiben der Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), also wenn sie dir beispielsweise einen Mahnbescheid zustellen lassen. Der kommt dann in einem gelben Umschlag wo auch das Datum der Zustellung rechtssicher vermerkt ist (Postzustellungsurkunde), so würde man beispielsweise die Verjährung der recht kurzen Frist hemmen, aber einfache Briefe reichen da nicht.

  • Zu 1: § 548 Abs. 1 BGB.


    Zu 2: Nein, per Einschreiben kam da bei mir zumindest nie was. Ist auch egal, weil Sixt an dich so viele Briefe schicken kann, wie sie lustig sind, dadurch wird die Verjährung des vermeintlichen Anspruchs nicht gehemmt. Dies passiert erst durch Betreiben der Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), also wenn sie dir beispielsweise einen Mahnbescheid zustellen lassen. Der kommt dann in einem gelben Umschlag wo auch das Datum der Zustellung rechtssicher vermerkt ist (Postzustellungsurkunde), so würde man beispielsweise die Verjährung der recht kurzen Frist hemmen, aber einfache Briefe reichen da nicht.

    Super, danke, dich habe ich gebraucht :thumbup:


    Die Frist muss ja dann bei Sixt auf jeden Fall bekannt sein. Ich hatte einmal eine Schadensmeldung, die sich dann erledigt hat, das waren fast fünf Monate nach Miete (und das Fahrzeug musste in die Werkstatt). Finde ich erstaunlich. :/