DSGVO lässt grüßen. Unsere Autos sind nun auch rundherum mit riesigen weißen Aufklebern beklebt. Da fällt man noch mehr auf...
Das hat mit DSGVO nichts zu tun, war vorher auch schon so.
Die Video-Erprobungsträger können die Bilder der eingebauten (stereo)Kamera live zeigen und aufzeichnen (nichts anderes als eine Dashcam die dauerhaft läuft). Da die Kameras auch dem Serienzustand entsprechen können, ist es für Außenstehende nicht zu erkennen, dass sie gerade aufgezeichnet werden. Die Aufnahmen können danach durchaus auch an etliche Mitarbeiter verschickt werden. Dementsprechend ist eine Kennzeichnung Vorschrift.