Erfahrungen mit SIXT

  • Aber ist das nicht Betrug?


    Ich hoffe es gibt mal ein Urteil, wo die Autovermietungen die bezahlten Rechnungen (Steinschläge) von Zeitraum X zurückzahlen müssen.

    Nein, es ist kein Betrug. Zumindest nicht im strafrechtlichen Sinne. Derlei Geschäftspraktiken sind aber mehr als unseriös, für eine seriöse Autovermietung.


    Wie Cram aber schon sagte, sofern 80 % zahlen, versuchen sie es auch weiterhin, obwohl sie wissen, dass sie vor Gericht kaum Erfolg hätten.

  • Nun ja, also ich bin tatsächlich nicht so bewandert im Strafrecht, aber im guten alten § 263 Abs. 1 StGB steht:


    Zitat

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

    Kommt dem eigentlich schon recht nah wie ich meine. Lasse mich aber gern aufklären warum die Vorgehendweise von Sixt bzw. anderen Vermietern im strafrechtlichen Sinne KEIN Betrug ist.


    Argumentieren kann man sicher damit, dass es meines Wissens nach kein höchstinstanzliches Urteil gibt, welches die Urteile bestätigt die wir via ADAC Schreiben aufführen. Oder irgendein Gesetz in dem das drin steht.

  • Vielleicht ist der Mieter ja auf einer Schotterpiste aufgefahren und dann ist ein Steinschlag kein unvorhersehbares Ereignis mehr. :D :D

  • Wenn du das ganze jetzt noch mit juristischen Argumenten begründen könntest, wäre das sehr hilfreich. Vorvertragliche Schuldverhältnisse verpflichten den Schuldner i.d.R. nämlich nur zur Rücksichtnahme auf (vor)vertragliche Nebenpflichten (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 1 BGB). Die vertragliche Hauptpflicht soll ja gerade erst durch den noch nicht geschlossenen Vertrag begründet werden. Da wäre es ja etwas seltsam, wenn ich schon durch den Vorvertrag zur Erbringung der Hauptleistung und Schadensersatz verpflichtet werde, oder? ;)

    Vorneweg: I know...OT, kann gerne verschoben werden.


    Was sagt der gute Jurist: Es kommt darauf an. Die Frage ist ja natürlich, welchen Schadensersatz man einfordern möchte. Der Mietpreis wird es ja wohl nicht sein, der wurde ja noch gar nicht gezahlt. Auf Erbringung der Hauptleistung kann ja gar nicht geklagt werden, da die Leistung ja unmöglich geworden ist (§ 275 I BGB). Wenn Sixt kein Auto da hat, dann kann man noch so viel klagen, der Richter wird auch kein Auto heranschaffen können. Insofern fällt das auch weg.


    Allerdings ist es ja möglich, dass man bestimmte Dispositionen getroffen hat, z.B. ein Hotelzimmer gebucht, Karten für das Theater etc., die ohne das Transportmittel subjektiv wertlos sind. Hier kann es durchaus sein, dass Sixt eine Rücksichtnahmepflicht verletzt hat. In diesem Fall käme es dann wohl darauf auf, wie weit die Rücksichtnahmepflichten des Vermieters gehen. Der Vermieter hat sich grundsätzlich im Voraus Gedanken zu machen, wie er den Anspruch des Mieters erfüllen wird. Das gilt für jeden. Wenn man bei einer Konditorei eine Hochzeitstorte bestellt hat und der Konditor storniert die Bestellung 1 Stunde vor der Hochzeit, verletzt er seine vorvertraglich Pflichten. Anders kann es bei Sixt im Ergebnis also aich nicht sein. Storniert Sixt die Miete 2 Wochen vor Mietbeginn, dann ist er seiner Rücksichtnahmepflicht vielleicht eher nachgekommen, als wenn er die Miete 1 Stunde vor Mietbeginn storniert und eine Ersatzbeschaffung so schnell nicht möglich ist. Und selbst wenn eine Ersatzbeschaffung möglich ist, wäre es nicht unbillig, dem Mieter die Differenz zu erstatten, die eine Ersatzbeschaffung mehr gekostet hat.


    Seltsam ist das in keinem Fall, aber Auslegungssache. Die besseren Argumente sprechen aber natürlich für einen Schadensersatzanspruch des Mieters.

  • Nun ja, also ich bin tatsächlich nicht so bewandert im Strafrecht, aber im guten alten § 263 Abs. 1 StGB steht:


    Kommt dem eigentlich schon recht nah wie ich meine. Lasse mich aber gern aufklären warum die Vorgehendweise von Sixt bzw. anderen Vermietern im strafrechtlichen Sinne KEIN Betrug ist.

    Argumentieren kann man sicher damit, dass es meines Wissens nach kein höchstinstanzliches Urteil gibt, welches die Urteile bestätigt die wir via ADAC Schreiben aufführen. Oder irgendein Gesetz in dem das drin steht.

    Für meine Auffassung oben war auch der letzte Absatz von dir ausschlaggebend.


    Betrug setzt das Täuschen über eine Tatsache voraus ("daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält"), das sehe ich hier soweit schon deshalb nicht, weil eine normale Rechtsansicht nicht als Tatsache dargestellt werden kann. Das Urteil einer Einzelrichterin des AG stellt im Endeffekt eben aber auch nur eine Rechtsansicht dar, es fehlt ja bereits an der Bindungswirkung des Urteils, ggü. anderen Gerichten.

    Nur die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes binden ja auch die Judikative an sich, theoretisch wäre also selbst ein BGH-Urteil in dieser Angelegenheit, was es wegen des geringen Streitswerts bei Steinschlägen ohnehin nicht geben wird, nicht bindend und könnte durch die Richter des AG oder LG regelmäßig umgangen werden, würde ihnen aber halt in gleicher Regelmäßigkeit - zu Recht - in der Revision um die Ohren fliegen. Es gibt ja nicht umsonst den schönen Spruch: "Ist die Begründung noch so schlecht, der BGH hat immer Recht."


    Ansonsten würde ich noch auf den Prüfpunkt der Vermögensverfügung abstellen. Zur Strafbarkeit nach § 263 ist es erforderlich, dass das Tatopfer selbst eine unmittelbare Vermögensverfügung vornimmt, die sein Vermögen vermindert, welche ihren alleinigen Grund in der Tatsachentäuschung des Betrügenden haben muss. Sixt zieht die Selbstbeteiligung ja nicht selber ein, sondern stellt sie in Rechnung und legt ein entsprechendes Gutachten vor. Ob man überweist, entscheidet man ja erstmal selber, man kann ja auch warten, ob und wann die Klage von Sixt kommt. Sixt ist als Gegner leider nicht dazu verpflichtet, dich auf die Rechtsprechung irgendeines Gerichtes hinzuweisen, dessen Urteil ohnehin keine Rechtsbindungswirkung hat.



    Man darf mich aber gerne korrigieren, bin ja noch jung und wissbegierig.:P

  • Bei meiner letzten Miete wurde mir auf dem Rückweg eine gelbe Ölstandswarnung angezeigt ("Ölstand niedrig. Bitte max. 1 Liter nachfüllen. Weiterfahrt zur Werkstatt möglich"):


    oelstand.jpg


    Nicht unbedingt die Art von Meldung, die man an einem Sonntagabend sehen möchte (300 km bis zum Ziel).


    Zum Glück war eine Bahnhofsstation in der Nähe, die noch bis 21 Uhr geöffnet hatte.


    Um es kurz zu machen:

    In der Station waren keine passenden Autos zum Tausch verfügbar (LWAR). Zusammen mit der RSA haben wir dann in der Abstellkammer noch eine Packung Motoröl gefunden. (O-Ton: "Das ist doch Motoröl, oder?" :D)


    Als ich mit dem Auto den Weg zum Parkplatz gefunden hatte war auch schon ein Checker eingetroffen, der einen halben Liter der Plörre nachgefüllt hat.


    Meldung weg, Heimfahrt gerettet :117:


    Zwischendurch habe ich auch mit der Hotline telefoniert, aber den Anruf hätte ich mir sparen können. Der Hotline-Lösungsvorschlag war die 300km einfach weiterzufahren, "ist bei modernen Autos ja eigentlich kein Problem" (sollte aber gegen A1 der AGB verstoßen, wie ich nachher gesehen habe). Andere Lösungsvorschläge wurden mir nicht präsentiert. Habe die Meldung dann vermerken lassen mit dem Hinweis, dass ich es mal an einer Sixt Station probieren werde.


    ----


    Andere Situation vor einigen Wochen.


    Altes Auto (LWAR, 3 Wochen) am Sonntag abgegeben, neue LWAR-Reservierung (1 Woche) war für den folgenden Montag - ein Feiertag - eingespielt (Request: "Großer Kofferraum benötigt").


    Da mir der 530i aus der vorherigen Miete so gut gefallen hat, habe ich online noch den Request "Gerne gleiches Auto wie bei letzter Miete, Kennzeichen M-XX-XX" nachgetragen. Das sollte mir dann fast zum Verhängnis werden :S


    Es war nichts geblockt, aber auf dem Weg zur Station parkten 2x A6 Avant und ein 5er Touring an der Straße.


    Also frohen Mutes rein in die Station.


    RSA: *tip tip* Ah, Sie haben ja bereits ein Auto!

    Kiwi: Öh, meinen Sie privat?

    RSA: Mein Kollege hat vermerkt, dass Sie bereits mit einem Fahrzeug kommen


    Ups.


    RSA: Da habe ich jetzt leider kein Auto für Sie.

    Kiwi: ...

    RSA: Ich kann Ihnen nur einen X1 mitgeben.

    Kiwi: Das reicht aber vom Platz nicht.

    RSA: Sonst habe ich hier nur noch einen A4 oder Skoda Superb.

    Kiwi: ...

    RSA: Vermutlich sind die auch zu klein? *tip tip*

    Kiwi: Können Sie nicht ein Auto von einer anderen Station holen?

    RSA: Das wird schwierig, da heute Feiertag ist.

    Kiwi: ...

    RSA: Ich könnte höchstens ein Auto vom Flughafen organisieren

    Kiwi: Dann machen Sie das doch bitte


    In dem Moment kommt ein schicker 530d Touring auf den Parkplatz gerollt. Auf der Seite prangt ein "M"-Logo. Ich rechne in diesem Moment schon fest damit, dass es den Wagen - wenn überhaupt - nur gegen "Up" geben wird.


    vanilla1.jpg


    Pustekuchen. Der Vormieter gibt den Schlüssel direkt bei der RSA ab, welche mich nach kurzem Blick in den PC freudig ansieht: "Dann nehmen wir doch einfach den hier!"


    Ich muss zugeben: Ohne die ganzen MWT-Berichte gelesen zu haben wäre ich mit dem X1 vom Hof gefahren. Die RSAs können echt überzeugend sein, Hut ab.


    Auch hier ist die Geschichte gut ausgegangen. Und mit dem M-Paket plus Kriegsbemalung war es das perfekte Auto für Frankreich :113:

    lemans1.jpeg

  • Kurzer Erfahrungsbericht zu SIXT - Thessaloniki Flughafen

    (alle genannten Preise sind br. p.d.)


    In D bereits EDMR gebucht ohne zusätzliche Optionen.


    Die Station an dem Flughafen hat nur zwei Schalter. Einige RSA können auch deutsch, aber mit englisch gibt es keineswegs Probleme.

    Man hatte einen Twingo mit AC für mich. Da ich mit keinem Upgrade gerechnet habe, legte ich mehr Wert auf Upsell-Verhandlungen. Man bot mir einen Golf Benziner für 8€ oder einen Megane für 10€ an.

    Als ich nach etwas Größerem fragte, wunderte sich die RSA und suchte in ihrem Schlüsselkasten (entweder bezog sich ihre Verwunderung auf den Luxus, der sich für mich in Form von mehr Komfort widerspiegelt, oder die Station hat keine größeren Kategorien).

    Ausgemalt habe ich mir zuvor einen Audi A3, und äusserte auch meinen Wunsch. Sie schaute nach, und sagte, dass tatsächlich einer noch da wäre (als hätte er auf mich gewartet ;) ). Jedoch für 15€. Wir einigten uns auf 12€.

    Ich fragte nach, ob darin auch ein Navi verbaut sei. Sie verneinte und verwies nur auf die noch höheren Fahrzeugkategorien (also gibt es sie doch). Da mir diese jedoch in der Preis-Leistung-Relation uninteressant waren, buchte ich ein mobiles Navi für 9€ dazu. Es war ein unverpacktes Garmin-Navi.

    Frage nach einer Vollkasko wurde mit dem Verweis auf die KK geklärt. Navi wurde mitgenommen und ein freundlicher SIXT-Checker kam gleich mit, der mich mit einem Shuttle-Bus von dem Flughafen direkt zu den Parkplatz mit den Fahrzeugen mit einer ungefähren Reisedauer von 3 Minuten brachte.

    Ausgestiegen, Vertrag vorgelegt, und das Fahrzeug wurde mir gebracht.

    Es kam ein dunkelblauer Audi A3 Limousine vorgefahren. Er war mit einer leichten Schicht von sandigem Staub übersät, was auch bei der Umgebung einleuchtend ist. Der Fahrer stieg aus und bat mich den Übergabezettel zu unterschreiben. Ich dafür bat ihn freundlich um Geduld, denn ich wollte zunächst noch einmal (m)eine Rundumsicht machen. Ich mache es kurz: über 20 Nachtragungen. Während der Aufzählungen wirkte der Checker sehr gelassen und gelangweilt und machte nur seine Kreise und Striche auf dem Übergabezettel (bestimmt dachte er: hey agóri, wir sind hier in Griechenland, und nicht in Deutschland, wo man die Entfernungen der unterbrochenen Linien auf der Autobahn nachmißt). Als ich dann fertig war, unterzeichnete ich ihm den Zettel und er fragte mich anschließend, ob er mir das Fahrzeug erklären soll. Ein kurzer Blick ins Cockpit reichte, um zu wissen, dass da nichts zu erklären sei, er sei denn, er wollte mir erklären wie man die Blinker oder das Lenkrad benutzt.

    Zum Auto: Audi A3 Limousine, 1.6 TDI 116 PS, S tronic mit 30.000km auf der Uhr

    Ausstattung: Vier Räder, Lenkrad .... ;) im Ernst: Alu-Felgen, AC, Xenon, S tronic, Multifunktionslenkrad (welch' eine Ironie). Kein PDC (!), und das in Griechenland, wo die Straßen teilweise enger sind als ...

    Nun gut, alle Einstellungen auf mich gestellt, Navi angeschlossen, eingeschaltet und angefangen den Zielort einzutippen. Tja, nichts gefunden. Hier muss ich zugeben, dass es sich wirklich um ein sehr kleines Dorf handelt. Na ja, die umgebenden Dörfer auch nicht gefunden. Der nette Checker war auch bemüht die Orte zu finden, leider ohne Erfolg. So, da musste das gut bewährte Mobiltelefon mit Google Maps ran. Und dank der sehr guten LTE-Verbindung landesweit (!) (da kann Deutschland noch viel dazu lernen, wie es geht), kam ich sicher und genau an mein Ziel an.


    Abgabe war am gleichen Ort, wo ich das Fahrzeug abholte. Ich bemängelte das Navi, worauf der Checker mit der Station telefonierte. Man wollte wissen, was genau die Ursache sei. Ich erklärte ihnen, dass der Ort nicht unter den Namen zu finden sei. Und auf die Alternativen, die mir das Navi anbot (darunter war auch mein Ort aufgelistet), ich keinen Verlass habe, dass es sich auch tatsächlich um meinen Zielort handelt. (Ich weiß, dass man dies mit dem Zoom einsehen könnte.)

    Das Auto wurde mit einem schnellen Blick vom Checker geprüft, und das Übergabeprotokoll wurde ohne Weiteres unterschrieben. Genauso wie bei der Anmiete wurde ich nun mit dem Shuttle-Bus zum Flughafen gebracht, worauf ich noch einen kleinen Abstecher an den SIXT-Schalter machte. Ich erwähnte mein Unbehagen mit dem Navi, worauf mir zunächst vorgeworfen wurde, dass ich wohl die Unterkunft eingegeben habe und nicht den Ort. Ich erklärte es der RSA nochmals, und als ich meinen Unmut freundlich mit der Bitte einer Rückerstattung der zusätzlichen Navi-Option beendete, wurde diese dann aus Kulanz getätigt.


    Resumé:

    - RSA und Checker freundlich.

    - Mit dem Checken des Fahrzeugs geht man wohl sehr oberflächlich um.

    - Ein Navi ist grundsätzlich wegen dem ideal ausgebauten LTE-Netz nicht notwendig.


    Das Fahrzeug nahm auch jede so steile Strecke problemlos hin. Mit einem Durchschnittsverbrauch von 4,5 Liter bin ich gerade bei den Vorort sehr teuren Dieselpreisen sehr zufrieden.

    - AC ist ein muss, und funktionierte makellos.

    - S tronic war eine bequeme Option.

    - Xenon war sehr hilfreich, vor allem wenn man nachts, wo es kein Licht auf den Hügelfahrten ohne Leitplanke bei Dunst bestreiten muss.

    - Gefehlt hat mir nur das PDC, auf alles andere kann ich verzichten und wären nur Luxus-Probleme



    (alle genannten Preise sind br. p.d.)

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  • Kommt halt drauf an. Ist Kulanz.

    Und vielleicht sollte man sich auch fragen, ob man immer das Maximum aus dem Gegenüber rausquetschen muss.

  • Sofern die Ölmeldung kommt, kann man auch einfach an einer Tankstelle halten, das richtige Öl einfüllen und die Ölquittung bei Sixt einreichen.

    Dafür müsste man wissen wie das funktioniert. :120:


    Den Öl-Deckel zum Einfüllen würde ich wohl finden, aber spätestens wenn es um die richtige Öl-Sorte ginge, wären meine technische Kenntnisse am Ende und bevor ich da falsches Zeug reinkippe und mich dann noch mit der Erstattung des Öl durch Sixt befassen muss, lasse ich das lieber irgendeine Station machen, fahre ja schließlich Mietwagen, um mich nur ums Tanken kümmern zu müssen. Hatte das Problem aber bisher zum Glück noch nie.