Haben sie mittlerweile dort eines aufgestellt?
Nein.
Tatsächlich bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit dem Parken zustimmt, nicht mit dem Auffahren auf den Parkplatz und es die Pflicht ist sich zu informieren wie die Bedingungen sind. Ich persönlich sehe da also durchaus ein Verschulden, auch wenn es blöd gelaufen ist.
Auf https://www.rueden.de/ habe ich Folgendes gefunden:
ZitatAllgemein geläufig sind Vertragsschlüsse, die durch zwei mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen zustande kommen, sog. Willenserklärungen.
Neben dieser Art des Vertragsschlusses kann ein Vertrag auch durch bloße Nutzung entstehen. Juristen sprechen hier von einem sog. faktischen Vertrag. Fährt also der Kunde auf den Parkplatz, gibt er damit automatisch zu verstehen, dass er sich mit den dort geltenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.
Wichtig: Dies gilt jedoch nur dann, wenn die fair parken GmbH die Nutzungsbedingungen gut sichtbar für den Kunden an der Einfahrt des Parkplatzes aufhängt. Denn für gewöhnlich ist die Parkplatznutzung eines Supermarkts für den Kunden kostenfrei, sodass ein Abweichen von dieser Praxis eindeutig und sofort zu erkennen sein muss.
Andernfalls kommt es zu keinem Vertragsschluss über die Regelungen, mit der Folge, dass die Regelungen nicht gelten und die fair parken GmbH nicht berechtig ist, eine Vertragsstrafe zu erheben.
Das Problem bei der Internetrecherche ist, dass zwar viele Kanzleien Ratschläge geben, diese dies aber natürlich nicht aus reiner Nächstenliebe machen, sondern die Betroffenen gerne als Mandanten gewinnen wollen, somit die Erfolgsaussichten gerne etwas rosiger formulieren.