Fanmail von den Behörden erhalten

  • Haben sie mittlerweile dort eines aufgestellt?

    Nein.

    Tatsächlich bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit dem Parken zustimmt, nicht mit dem Auffahren auf den Parkplatz und es die Pflicht ist sich zu informieren wie die Bedingungen sind. Ich persönlich sehe da also durchaus ein Verschulden, auch wenn es blöd gelaufen ist.

    Auf https://www.rueden.de/ habe ich Folgendes gefunden:


    Zitat

    Allgemein geläufig sind Vertragsschlüsse, die durch zwei mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen zustande kommen, sog. Willenserklärungen.

    Neben dieser Art des Vertragsschlusses kann ein Vertrag auch durch bloße Nutzung entstehen. Juristen sprechen hier von einem sog. faktischen Vertrag. Fährt also der Kunde auf den Parkplatz, gibt er damit automatisch zu verstehen, dass er sich mit den dort geltenden Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt.

    Wichtig: Dies gilt jedoch nur dann, wenn die fair parken GmbH die Nutzungsbedingungen gut sichtbar für den Kunden an der Einfahrt des Parkplatzes aufhängt. Denn für gewöhnlich ist die Parkplatznutzung eines Supermarkts für den Kunden kostenfrei, sodass ein Abweichen von dieser Praxis eindeutig und sofort zu erkennen sein muss.

    Andernfalls kommt es zu keinem Vertragsschluss über die Regelungen, mit der Folge, dass die Regelungen nicht gelten und die fair parken GmbH nicht berechtig ist, eine Vertragsstrafe zu erheben.

    Das Problem bei der Internetrecherche ist, dass zwar viele Kanzleien Ratschläge geben, diese dies aber natürlich nicht aus reiner Nächstenliebe machen, sondern die Betroffenen gerne als Mandanten gewinnen wollen, somit die Erfolgsaussichten gerne etwas rosiger formulieren.

  • danibe111


    ...gar keinen Stress machen. Lass die Bande von fair parken schreiben was sie wollen du reagierst nicht.

    Deine Reaktion sollte erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid erfolgen! (Widerspruch einlegen).

    Wenn du alles dokumentiert hast, sollte alles gut fuer dich ausgehen. Vermutlich werden die Bande von fair parken aber eh nicht vor Gericht gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von schauschun ()

  • Ich wurde geblitzt auf einer Landstraße in Brandenburg, die ich erstmalig befuhr. Letzte Woche nach über 8 Wochen die Post erhalten. Mir kam die der Abstand zwischen Schild und Blitzer schon arg gering vor.

    Einige Webseiten sagen, dass ein Mindestabstand zwischen Verkehrszeichen und Blitzer gilt (mit der Begründung, dass man sicher abbremsen kann). Für Brandenburg gilt außerorts wohl ein Abstand von 150 Metern (5.1.2.6). Nachmessen auf Google Maps ergibt, dass der Abstand kleiner sein muss: 150 m vor dem Blitzer ist eine Kreuzung, das Schild muss danach stehen. Habe daraufhin das Verwarngeld mit dieser Begründung nicht anerkannt.

    Nach 2 (!) Tagen erneute Post:

    Zitat

    Vor diesem Messstandort wird ein Geschwindigkeitstrichter angewandt. Zuerst passiert man als Fahrzeugführer eine Lichtisignalanlage, anschließend wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 135 Meter vor der Messstelle auf 50 km/h beschränkt. 85 Meter vor dem Messstandort beträgt dann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur noch 30 km/h.

    Die Richtlinien des Landes Brandenburg gelten verwaltungsintern und sind somit ohne Außenwirkung.

    Bei sogenannten Geschwindigkeitstrichtern kann bzw. darf der Richtwert von 150 Metern unterschritten werden.

    ...mit der anschließenden erneuten Zahlungsaufforderung.

    Ich werde jetzt zahlen, da es die minimale Strafe bei Geschwindigkeitsverstößen ist. Aber: Mein Verstoß war aufgrund der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h (Schild war ohne jegliche Einschränkung/Zusatzzeichen). Das darauffolgende 30er-Schild hatte eine zeitliche Einschränkung, die zu meinem Zeitpunkt nicht galt. Insofern bin ich der Meinung, dass es zu meinem Zeitpunkt keinen Geschwindigkeitstrichter gab und die Argumentation der Sachbearbeiterin nicht passt. Oder sieht da jemand gute Aussichten?

    Ärgerlich war auch, dass einfach durch die Reaktionszeit zum Auswerten des Zusatzzeichens beim 30er-Schild nicht stark genug gebremst habe.

  • Heute früh hats bei mir auch geblitzt. Der Blitzer stand ca 100 M. vor dem Ortsausfahrtsschild. Vom Gefühl her war ich nicht schnell unterwegs, da ich aber mit einem Sixt Fzg. war, wollte ich die Bearbeitungsgebühr vermeiden. Deswegen kurz gedreht und hab mich dann beim Trapo von der Polizei gemeldet. Der Polizist war sehr nett und sogar froh, dass ich meine Fahrerdaten freiwillig mitgeteilt habe - ich erspare mir die Bearbeitungsgebühr und er meinte, dass es für die Bußgeldstelle auch viel einfacher ist den Brief direkt zu mir zu schicken, statt nach Pullach und dann paar Wochen auf eine Rückmeldung von Sixt zu warten. 61kmh bei 50, nix schlimmes. Wir haben auch kurz darüber diskutiert, ob es immer möglich ist bei so einem Fall die Fahrerdaten einfach direkt mitzuteilen.. als Fazit : Ja, es ist zu 99,9% möglich. Wenn man den richtigen Mitarbeiter bei der Bußgeldstelle erwischt, dann geht das. Aber es gibt sehr viele Sachbearbeiter, die einfach keine Lust auf den Mehraufwand haben und deswegen sagen die ab. Bei mobilen Blitzern kann man kurz anhalten und direkt seine Fahrerdaten mitteilen, dann kommt die Post auch direkt.

  • Mich hat es auch in einem Geschwindigkeitstrichter auf der A96 erwischt.

    Unbegrenzt - 120 - 100

    Beim 120er Schild und leicht bergauf den Tempomaten (130) ausgeschaltet und ausrollen lassen. Beim Blitzer noch 111km/h, ergibt 107 vorgeworfen - 20 Euro bezahlt.

    Ich habe extra nochmal gedreht und geschaut, wo genau der Blitzer steht. Das waren auch sicher keine 150m Abstand zum 100er Schild.

  • Gibts nen Grund, warum der Blitzer erst 150m nach dem Schild stehen sollte? Eigentlich hast doch Augen und siehst das Schild schon 150m vorher, so dass du am Schild 100 fahren solltest.

  • Gibts denn einen Grund, wieso Du immer so dumm-provokante Fragen stellst / Aussagen tätigst, egal um was es geht? :wacko:

    Ein Jurist ohne Augen also. Ich würde den Führerschein einziehen. Und ich sehe mich bestätigt: Grund gibts keinen, außer dass es netter wäre.

    2 Mal editiert, zuletzt von Viennaandy ()

  • Gibts nen Grund, warum der Blitzer erst 150m nach dem Schild stehen sollte? Eigentlich hast doch Augen und siehst das Schild schon 150m vorher, so dass du am Schild 100 fahren solltest.

    Schon mal von 300 km/h runtergebremst?
    Man soll die Geschwindigkeit ohne Vollbremsung anpassen können.

  • Mich hat es auch in einem Geschwindigkeitstrichter auf der A96 erwischt.

    Unbegrenzt - 120 - 100

    Beim 120er Schild und leicht bergauf den Tempomaten (130) ausgeschaltet und ausrollen lassen. Beim Blitzer noch 111km/h, ergibt 107 vorgeworfen - 20 Euro bezahlt.

    Ich habe extra nochmal gedreht und geschaut, wo genau der Blitzer steht. Das waren auch sicher keine 150m Abstand zum 100er Schild.

    Die Geschwindikeitsbegrenzung gilt im Prinzip ab dem Schild, also ist das mit dem "ausrollen lassen" nicht in Ordnung.


    Die einzelnen Bundesländer haben allesamt unterschiedliche Regelungen zu den Mindestabständen der Blitzer. NRW hat bspw. gar keine Abstände.