Das wollte ich auch erst sagen, aber sag niemals nie ,-)
Winterreifen / Frage zur Buchung
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Ist ja immer wieder eine heikle Frage.. Ich z.B. bin um Weihnachten rum in Berlin, Hamburg und Niedersachsen an der Küste unterwegs. Ich munkel noch aber bezweifel einen heftigen Wintereinbruch in diesen Regionen.
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Letztes Jahr am 2. Januar war ich auf dem Weg nach Rügen und war hiel froh, dass ich Winterreifen hatte!
Obwohl der 118i nicht wirklich power hatte, drehten die Reifen recht oft durch und auf dem Rückweg ein paar Tage später kam ich sogar auf der Autobahn ins Straucheln!Man kann es vorher nie wissen!
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Was passiert eigentlich, wenn folgender Fall eintritt:
Auto für eine Woche reserviert, keine WR mitgebucht, auch keine WR bekommen (Fzg hat SR).
6 Tage lang kein Problem, Auto steht abends in der Garage, am nächsten Morgen => heftiger Wintereinbruch, Fahren mit SR wäre lebensgefährlich. Ist es dann mein Pech und ich muss solange die Verlängerung zahlen, bis ich wieder fahren kann? Oder muss die AV dann das Auto eben auf einem Hänger holen? -
Es ist dein Pech, aber du kannst ja mal bei der AV anrufen und darum bitten das Auto abzuholen.
MfG Jan
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Die AV kann das Auto bestimmt per Hänger holen, aber die Kosten wirst du tragen.
Verlängern könntest du per Hotline oder zu Fuß in die Station gehen und es dort machen.
Edit:
Wie Jan schreibt:
Mit der AV eine Abholung vereinbaren, kostet dann 7,50€-15€, je nach Strecke.
Das macht die wenigste Arbeit und kostet am wenigsten, solltest natürlich nicht erwähnen, dass du den Wagen nicht mehr fahren willst, weil Angst etc. *g -
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Hm - aber es ist schlichtweg verboten, auf Schnee mit Sommerreifen zu fahren - ich hab also gesetzlich keine Möglichkeit, mit dem MW zur AV zu fahren.
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Du hattest aber im Winter die Möglichkeit Winterreifen dazu zu buchen, hast du nicht gemacht, ergo dein Versäumnis.
MfG Jan
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Du hattest aber im Winter die Möglichkeit Winterreifen dazu zu buchen, hast du nicht gemacht, ergo dein Versäumnis.
MfG Jan
Ein Problem sehe ich bei dieser Begründung (leider auch in der Logik der LH): Ich könnte WR gebucht, diese aber nicht erhalten haben. Ich habe also alles mir Mögliche als Mieter getan die AGB der Lufthansa KK und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten - bis zu dem Punkt, dass ich das reservierte Fahrzeug ja ablehnen könnte. Nur wer würde ein reserviertes Fahrzeug ablehnen, wenn er, wie in meinem Fall, auf einen MW angewiesen ist, da kein eigener PKW vorhanden ist?
Vertrackte Lage und m.E. abschließend erst nach einem Unfall bei Schnee mit Sommerreifen (bei Buchung von WR) abschließend durch ein Gericht zu klären, inwiefern der Versicherungsschutz der LH KK in diesem Falle trotzdem greift. Die gesetzliche "Winterreifenpflicht" lasse ich hier mal außen vor, davon habe ich keine Ahnung.
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In den Ausfühurungen von Timberwolf ging es darum das er keine Winterreifen gebucht hat.
MfG Jan
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In den Ausfühurungen von Timberwolf ging es darum das er keine Winterreifen gebucht hat.
MfG Jan
War kein Angriff auf dich. Ich wollte nur illustrieren, dass es neben seinem Beispiel noch (wesentlich) praxisrelevantere Probleme zu diesem Thema gibt.
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wenn du welche gebucht hast und keine bekommst, zahlst du den Schaden, wenn du davon im Vorfeld Kenntnis erlangt hast.
wenn du aber nicht in Kenntnis gesetzt wurdest, bspw. die AV hat vergessen, WR aufzuziehen, dann zahlt die AV den Schaden komplett und du bist aus dem Schneider. Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder sich die Reifen anschaut, bevor er sich in seinen Mietwagen setztdas waren meine Worte zum Mittwoch...bis später
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Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder sich die Reifen anschaut, bevor er sich in seinen Mietwagen setzt
Das seh ich nicht so, man ist soweit ich weiß sogar verpflichtet, ein fremdes Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu überprüfen, bevor man es in Betrieb nimmt.
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Das seh ich nicht so, man ist soweit ich weiß sogar verpflichtet, ein fremdes Fahrzeug auf Verkehrssicherheit zu überprüfen, bevor man es in Betrieb nimmt.
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Und die AV eigentlich, ein verkehrssicheres zur Verfügung zu stellen. Und wir drehen uns im Karussel...
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Und die AV eigentlich, ein verkehrssicheres zur Verfügung zu stellen. Und wir drehen uns im Karussel...
Trotzdem bist du dann der verantwortliche, denn du bewegst das nicht verkehrssichere und nicht die AV ...
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Es ist immer und ausschließlich der Fahrer verantwortlich!
Es ist auch Deine Aufgabe bei plötzlich eintretenden EXTREMEN winterlichen Verhältnissen erst gar nicht loszufahren (egal, ob WR oder SR)!
Da braucht die AV Dich auch nicht anrufen und sagen, dass Du mit dem 500er SL nicht durch die 2 Meter hohe Schneewand kommst. -
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Zu dieser Diskussion kann ich gerade nochmal aus dem Nähkästchen plaudern und zwei Tipps geben:
a) Winterreifen buchen
b) RückversichernIch hatte vor Wochen ein Fahrzeug mit Winterreifen gebucht.
Eben in der Station dann folgende Konversation:RSA: "Wir haben eine C-Klasse für Sie!"
KM:"Ok, Winterreifen hat die ja drauf?"
RSA: "Klar..." (klang so nach 0815-Antwort-ich-will-den-Kunden-schnell-loswerden)
KM:"Sicher?"
RSA: "Ich gucken gleich mal.... *tipp* *tipp* Oh... ähm.. Sommerreifen!"
KM: *genervter Blick*Letzendlich gefragt hab ich, weil die C-Klasse nach Nummernschild schon recht alt war.
Und das war für mich recht ungewöhnlich, dass die Winterreifen draufhaben sollte..Was ich mich einfach frage: "Wie kann man so unbedarft mit sowas umgehen??"
Ich meine nicht jeder hat jetzt das Wissen oder die Ahnung um zu wissen ob ein Fahrzeug Winterreifen drauf hat, geschweige denn wie man das schnell erkennt.Und dann kam genau die Situation ins Spiel, die ich immer voraussage, wenn jemand meint keine Winterreifen buchen zu müssen.
Mein RSA geht zum anderen RSA "Du ich brauch mal den Wagen den du gerade auscheckst!"
RSA 2: "Wieso?"
RSA1: "Herr KM hat Winterreifen gebucht, falsches Fahrzeug zugeordntet"
RSA 2: "Oh ja... meiner nicht... hier warte!"Zack war der andere Kunde auf Sommerreifen unterwegs.
Und so schnell kann das mal gehen, wenn es kalt wird.Letzendlich konnte ich es zum positiven wenden, aber das mit dem "Ja ja hat Winterreifen" hat mich etwas schockiert.
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