Mit Dashcam-Aufnahmen Unfallflucht beweisen? Pros und Contras zu Dashcams

  • Xelebrate

    Maximilian123


    Ich bin sehr verwundert, wie ihr beide meinen Text interpretiert. Ich habe nie erwähnt, dass ein möglicher Diebstahl der Dashcams etwas mit der Vertuschung von einem Unfall zu tun haben soll...


    Um das also richtig zu stellen:


    Ich persönlich glaube einfach, dass die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass irgendwelche Kleinkriminielle / Gelegenheitsdiebe die Dashcams in dem abgestellten Fahrzeug sehen, das Fahrzeug aufbrechen und die Cams entwenden könnten, anstatt das diese tatsächlich mal eine Unfallflucht gegen den geparkten PKW aufnehmen werden.

    Dabei sei noch zu erwähnen das der durchschnittliche Autofahrer keine 90.000€ Limousine fährt, die mit allen möglichen Sicherheitssystemen ausgestattet ist.


    Für mich persönlich ist klar: Wenn ich mein Fahrzeug abstelle, lasse ich keine Wertgegenstände (Navi, Handy, Dashcams...) sichtbar im PKW zurück. Das Aufbruchsrisiko wäre mir in diesem Fall einfach zu groß. Gerade mit den zwei Cams im Wagen...


    Deswegen käme für mich persönlich, das von dir Maximilian, angesprochene System mit Dashcams im parkenden PKW nicht in Frage.


    Letztendlich muss das aber jeder für sich selbst beurteilen und abwägen, was für einen Sinn macht und in Frage kommt oder was nicht. Da sind ja auch die Bedürfnisse verschieden...


    Ich hoffe ich konnte somit die Missverständnisse bzgl. meines ersten Textes ausräumen...

  • 2018 gab es rund 2,6 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen (https://www.destatis.de/DE/The…ehrsunfaelle/_inhalt.html), viele davon nicht mal mit Autobeteiligung. Laut ARD lag 2017 die Unfallfluchtquote insgesamt bei 5 % (https://www.daserste.de/inform…-sich-kaum-etwas-100.html). Davon auch wieder viele Unfälle ohne Autobeteiligung. Ok, dann gibt's noch ne Dunkelziffer von nicht gemeldeten Bagatellschäden und es kommen noch Beweisstreitigkeiten hinzu. Dennoch bin ich der Meinung, dass das nicht im Geringsten rechtfertigt, dass ich jederzeit von jederman aus dem Auto heraus im Straßenverkehr gefilmt werden darf.


    Möglichkeiten, wie die spontane Aufnahme bei Registrierung einer Erschütterung - da habe ich ein gewisses Verständnis. Aber das anlasslose ständige Filmen ist ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre von mehreren Millionen Menschen. So ärgerlich Fahrerflucht ist, kann das keine Rechtfertigung sein.

  • Das macht über 130k Unfallfluchtfälle pro Jahr, somit über 300 jeden Tag. Aber wie gesagt, das Teil läuft nur während der Fahrt und gar nicht unbedingt wegen möglichen Unfällen, sondern weils oft Situationen / Fahrzeuge / Orte gibt, die man sich später noch mal in Ruhe anschauen will. :thumbup:


    Ganz ehrlich? Man kanns mit dem Thema Privatsphäre auch übertreiben, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt. :thumbup: Was interessiert es mich, ob in irgend einem geparken Auto mein Arsch auf einer Cam vorbei wackelt? Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass durch die gewaltige Datenmenge die auf so ner Dashcam anfallen, man nichts darauf wieder findet, wenn man es nicht per Notfallaufnahme gespeichert hat.

  • Ich glaube das Dashcam-Aufnahmen unter folgenden Bedingungen nach neuem Datenschutzrecht möglich wären:


    Die Aufnahme erfolgt nicht anlasslos und permanent. Beim parkenden Fahrzeug könnte hier eine 360-Grad-Aufnahme gemacht werden, wenn das Fahrzeug einen Aufprall bemerkt oder die Alarmanlage ausgelöst wird.


    Im fahrenden Fahrzeug würde man nur die letzten fünf Minuten filmen und die Aufnahme bei einem Unfall stoppen (oder manuell ggf).


    Trotzdem bin ich nicht glücklich mit dem ständigen Rumgefilme (besonders bei der Generation Immer-Online). Das hat viele zum Teil auch philosophische Gründe. Es ist ein Menschenrecht sich unerkannt im öffentlichen Raum (oder pseudo-öffentlichen Raum wie Bahnhof oder Supermarkt) zu bewegen (Stichwort: Recht am eigenen Bild)


    Zu den Dashcams selbst: Was machen wir denn mit den anderen Verkehrsteilnehmern? Radfahrern oder Fussgänger? Müssen die auch 360-Grad-Videoaufnahmen machen, wo immer sie sich bewegen. Weil, es könnte ja ...


    Videoüberwachung verhindert übrigens auch keine Verbrechen. Wenn das so wäre, dürfte es in London schon keine Verbrechen mehr geben. Ganz im Gegenteil, bei den Selbstmordattentätern in Paris war es wohl sogar so, dass die das ganz toll fanden auch noch gefilmt zu werden.


    Wie immer gilt: Man muss das richtige Maß halten. Videoüberwachung kann bei der Verbrechensaufklärung helfen. Aber es macht den öffentlichen Raum nicht per se sicherer. Videoüberwachung am Fahrzeug kann bei der Ermittlung von sich daneben benehmenden anderen Verkehrsteilnehmern helfen. Aber nicht zum Preis einer anlasslosen Dauerüberwachung.


    Weiterführende Links:


    https://www.datenschutzexperte…lltag/bgh-dashcam-urteil/


    https://www.adac.de/der-adac/r…schriften/inland/dashcam/


    Edit: Vom Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs hier eine ganz aktuelle Einschätzung, die sich im wesentlichen mit meiner deckt: https://www.baden-wuerttemberg…-durch-technikgestaltung/

  • Wir haben uns hier bewusst fuer Dashcams fuer beide Autos entschieden. Das Risiko eines Hit and Runs oder das der Unfallgegner die Schuld nicht eingesteht ist relativ hoch. Zudem gehen die Versicherungspraemien extrem stark in die Hoehe (in Kalifornien um 63% bei einem $2000 Fall oder hoeher). Im Prinzip mag ich diese staendige Ueberwachung auch nicht, aber in den 2 Jahren hier haben wir zuviel miterlebt inklusive eines Totalschadens. Da sind mir die $300 fuer die Cams egal. Alle sind hier permanent am Smartphone, unter THC Einfluss oder machen sonst was beim Fahren (bewusst ueberspitzt).


    Gerade die Frage was VOR dem Unfall passiert ist kann entscheidend sein. Die Frau eines Kollegen wurde beschuldigt jemanden geschnitten und dann stark abgebremst zu haben, was zu einem Auffahrunfall fuehrte. Dank der Dashcam konnten sie beweisen, dass sie die Spur nie verlassen hat.

  • Möglichkeiten, wie die spontane Aufnahme bei Registrierung einer Erschütterung - da habe ich ein gewisses Verständnis. Aber das anlasslose ständige Filmen ist ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre von mehreren Millionen Menschen. So ärgerlich Fahrerflucht ist, kann das keine Rechtfertigung sein.

    Ich stimme dir voll und ganz zu.


    Ein anlassunabhängig den Straßenverkehr filmen- und das Material speichernder "Überzeugungstäter" rechtfertigt den Umstand, dass ihm in Zukunft möglicherweise einmal Unrecht widerfährt mit einem Verhalten, welches - da rechtswidrig - anderen Menschen tatsächliches Unrecht hinzufügt.


    Es handelt sich hier m.E. auch nicht um verschiedenes, also "ungleichwertiges" Unrecht - geschweige denn die drohende Verwirklichung eines höherwertigeren Unrechts auf Seiten der anlassunabhängig filmen- und speichernden Dashcam-Nutzer. Die auch hier hauptsächlich von den Befürwortern in den Ring geworfenen reinen Vermögensinteressen (Selbstbeteiligung der Kasko-Versicherung, etc.) würden wohl selbst diese nicht höherwertiger als ihr grundrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung einstufen.


    Wer sich der Verwirklichung des allgemeinen Straßenverkehrsrisikos tatsächlich in so besonders hohem Ausmaß ausgesetzt sieht, dass ihm nur noch die dauerhafte Dokumentation seiner Fortbewegung ein Sicherungsgefühl vermittelt, sollte vielleicht mal an anderer Stelle, als bei den sich (nicht mehr als man selbst) falsch verhaltenden anderen Verkehrsteilnehmern, eine Lösung suchen.

    Einmal editiert, zuletzt von mpg ()

  • 2018 gab es rund 2,6 Millionen Unfälle auf Deutschlands Straßen (https://www.destatis.de/DE/The…ehrsunfaelle/_inhalt.html), viele davon nicht mal mit Autobeteiligung. Laut ARD lag 2017 die Unfallfluchtquote insgesamt bei 5 % (https://www.daserste.de/inform…-sich-kaum-etwas-100.html). Davon auch wieder viele Unfälle ohne Autobeteiligung. Ok, dann gibt's noch ne Dunkelziffer von nicht gemeldeten Bagatellschäden und es kommen noch Beweisstreitigkeiten hinzu. Dennoch bin ich der Meinung, dass das nicht im Geringsten rechtfertigt, dass ich jederzeit von jederman aus dem Auto heraus im Straßenverkehr gefilmt werden darf.


    Möglichkeiten, wie die spontane Aufnahme bei Registrierung einer Erschütterung - da habe ich ein gewisses Verständnis. Aber das anlasslose ständige Filmen ist ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre von mehreren Millionen Menschen. So ärgerlich Fahrerflucht ist, kann das keine Rechtfertigung sein.

    Niemand hat die Absicht, andere dauerhaft zu filmen und die Videos dann alle abzuspeichern, dazu unten nochmal.


    Zunächst zur Statistik: Wie kommst du nur auf 5 %? Davon abgesehen, dass das jährlich, wie schon ausgeführt, weit mehr als 100.000 Schicksale wären, steht im Artikel, dass die fünf Prozent sich „nur“ auf die Verkehrsunfälle beziehen, wo andere getötet oder schwer verletzt wurden. Also entfernen sich jedes Jahr allein in Deutschland über 125.000 Vollidioten (Verzeihung) bei Unfällen, wo sie vorher jemanden getötet oder schwerstverletzt haben.


    Bei Unfällen ohne Personenschäden, dafür aber mit sehr hohem Sachschaden, liegt die Quote ausweislich deiner Quelle bei 11 %. Das allein wären jede Jahr fast 300.000 Fälle, zzgl. dann noch die 5 % VU‘s mit Personenschäden und Fahrerflucht. Da muss aber natürlich auch eine gewisse Überschneidung einkalkuliert werden, insgesamt würde ich die Quote aller VU‘s mit Fahrerflucht anhand deiner Quelle somit auf 12 bis 15 % schätzen - Je nach Bundesland.


    Aber allgemein: Im öffentlichen Straßenverkehrsraum einen so hohen Anspruch auf Privatsphäre zu stellen, geht m. E. etwas an der Realität und am Hauptschutzbereich der Privatsphäre (dem geschützten Wohn- und Lebensbereich) vorbei. Du als Person wirst ja i. d. R. gar nicht gefilmt, niemanden, der Dashcams benutzt, geht es vordergründig um die Person oder deren Aktivitäten im Fahrzeug. Es geht um die Nachweisbarkeit des Fahrverhalten des KFZ vor und während eines Verkehrsunfalls. Die Fahrereigenschaft wird ja ohnehin durch die Polizei festgehalten.


    Wenn man das ganze konsequent weiterdenken würde, wäre schon der Blick eines Menschen durch deine Windschutzscheibe ein rechtswidriger Eingriff in deine Privatsphäre.


    Aufgrund der Schnelllebigkeit des Straßenverkehrs, ist es anderweitig auch kaum möglich, Fehlverhalten eines Dritten (hierbei geht es ausdrücklich um die Rekonstruktion von Verkehrsunfällen, nicht um Knöllchenhorst 2.0, der sich daran aufgeilt, andere Leute wegen Verstößen, an denen er gar nicht beteiligt war, anzuzeigen) rechtssicher nachzuweisen, dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil zu Dashcams auch noch einmal als einen entscheidungserheblichen Grund angeführt.


    Generell ist festzuhalten, dass Deutschland eine Nation und Europa ein Kontinent ist, die / der sich durch irgendwelche teils abstrusen Datenschutzbedenken häufig selbst im Wege steht, sei es bei der Terror- und Verbrechensbekämpfung oder gar bei der GPS-Ortung von Personen die die 110 oder 112 wählen und ihren Standort nicht kennen.


    Selbiger Aufschrei war auch bei dem NSA-Skandal zu vernehmen, es ist doch festzuhalten, dass 99 % von uns für die Geheimdienste völlig uninteressant sind. Niemand von denen interessiert sich für uns Normalsterbliche, welche vielleicht nicht ganz jugendfreien Filmchen man sich möglicherweise anguckt, wie viele Affären man hat, oder ob man seinen Arbeitgeber bestohlen, Drogen konsumiert oder Steuern hinterzogen hat. Die meisten Menschen nehmen sich da selbst viel zu wichtig, einige befriedigen so vielleicht auch ihren Geltungsdrang. Bei der Arbeit von Geheimdiensten ging und geht es um die Verhinderung und Aufklärung von schwersten Straftaten und Terroranschlägen, dass dafür in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen werden muss, ist jedem klar der bis drei zählen kann, passieren wird das immer - Entweder offiziell oder im Untergrund. Falls irgendjemand tatsächlich glaubt, die NSA würde keine illegale Spionage mehr vornehmen und die deutschen Behörden würden auch immer streng nach Vorschrift handeln, guckt mal in die Zeitungen und was ihr in Europa glücklicherweise dort meistens nicht lest: Terroranschläge mit Dutzenden oder hunderten Toten auf der Titelseite.


    Glaubt ihr das kommt davon, dass es so wenige terrorbereite Islamisten, Linksextremisten oder Rechtsextremisten gibt? Pustekuchen, es kommt durch die teils illegale Spionage der Geheimdienste. Und ich bin froh darüber, dass diese Menschen ihre undankbare Arbeit für unsere westliche Welt machen, weil ich lieber mal in eine vielleicht unbegründete Überwachung reinrutsche, aus der man als normaler Bürger schneller wieder raus ist, als man gucken kann, als in einen Terroranschlag.


    Genauso bei Dashcams: Niemand interessiert sich für unser Gesicht, unsere Handlungen im Fahrzeug oder sonstwas. Es geht allein um eine anlassbezogene Aufzeichnung einer Unfallsituation, weil (auffindbare) objektive Zeugen im Verkehrsraum eine Rarität geworden sind.


    Und mit dem Mythos, dass dauerhaft gespeichert werden würde, will ich auch gleich mal aufräumen: Selbst die besten Dashcams unterstützen meist maximal 200 / 256 GB SD-Karten. Würde man dort dauerhaft in der heutigen Standardauflösung UHD aufnehmen, könnte man die Karte je nach Fahrtzeit mehrmals täglich komplett am Computer löschen müssen, ist keine besonders angenehme Aufgabe, kann ich aus eigener Sichtungserfahrung sagen und macht deshalb auch keiner. Das ganze nennt sich „Loop Aufnahme“, die Aufnahme wird je nach Einstellungen jede Minute, alle drei Minuten oder alle fünf Minuten überschrieben, sofern es keinen Grund zur Speicherung gab.



    Der erste Absatz ist einfach schon kompletter Nonsens, wenn man sich einmal mit der Funktionsweise einer Dashcam beschäftigt hätte, bevor man hier so kluge Sprüche raushaut, wüsste man das auch.


    Der zweite Absatz ist genauso Unsinn, der Bundesgerichtshof hat durch Urteil entschieden, dass das Interesse an der objektiven Aufklärung eines Verkehrsunfalles dem Datenschutzinteresse des Schädigers nach einer Einzelfallprüfung regelmäßig überzuordnen ist, selbstverständlich ist hierbei, ich betone es noch einmal ausdrücklich, eine Einzelfallprüfung durch die Tatinstanzen vorzunehmen, aber wenn man sich mal vor Augen führt, dass es im BGH Fall um einen relativ leichten Unfall ging (zwei Linksabbiegerspuren innerorts, es ist zwischen den Parteien streitig gewesen, welches der Fahrzeuge seine Spur verlassen hat und damit der Unfallverursacher der Seitenkollision war (es war die Beklagte)) kann man sich ja ungefähr ausmalen, dass die Anforderungen an die Schwere des Unfalls nicht so extrem hoch sind. ;)


    Das die Aufnahmen offiziell natürlich trotzdem einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen darstellen könnten, bestreite ich nicht, wird aber - zu Recht - die wenigsten Menschen interessieren, weil es laut BGH trotzdem als Beweismittel zulässig sein kann und meistens auch sein wird und die Aufklärung eines Verkehrsunfalles mit hohem Sach- oder gar Personenschäden immer eine höhere Priorität genießen wird.


    Und der dritte Absatz von Dir, ist einfach der richtige Oberknaller und eine typische Verdrehung der Täter- Opferrolle. Um den Satz mal korrekt zu stellen, möglicherweise hast du dich ja verschrieben:


    „Wer sich durch eine Mini-Kamera, die nur im Falle eines Verkehrsunfalles den Hergang speichert, sowie die absolut objektive Rekonstruktion des Unfallgeschehens ermöglicht, so in seinem vermeintlichen Recht auf Privatsphäre im öffentlichen Straßenverkehr bedroht fühlt, sollte sich mal Gedanken über seine Fahrweise machen, wenn diese nämlich dazu führt, dass Unfälle entstehen, dessen Verursacher man ist, hat der andere jedes Recht, Schäden für sein Vermögen so abzuwenden.“.

  • Schoen formuliert mpg:, aber spaetestens mit dem letzten Satz machst du es dir zu einfach. Ich halte es fuer hoechst fragwuerdig die Interessen und das Werteverstaendnis der Befuerworter so abzuwerten.


    Es ist definitiv ein heikles Thema und ich kann beide Seiten verstehen. Ein guter Kompromiss kann es sein die Aufnahmedauer zu beschraenken und nur im Falle eines Ereignisses (Ausloeser/Erschuetterung) zu speichern. Was definitiv gar nicht geht sind die Vigilantes, die sich bewusst in brenzlige Situation bringen um sich dann auf YouTube damit aufzuspielen. Nach meinem Verstaendnis ist es dasselbe wie Kameras zur Gebaeudesicherung oder Diebstahlpraevention in Ladengeschaeften. Als Teil einer Versicherung der unvollkommen ist, aber im Zweifelsfall besser als gar nichts.

  • Ich kann die Bedenken gegenüber Dashcams durchaus nachvollziehen, auch wenn es mich persönlich nicht juckt, ob der Fahrer hinter mir mich mit sowas filmt oder nicht.


    Ich oute mich jetzt mal als Dashcambenutzer. Ich habe mich vor 1,5 Jahren für ein mobiles Navigationssystem mit integrierter Dashcamfunktion entschieden. Das Navi brauchte ich, die Dashcam wollte ich. Von außen ist die Dashcam nicht zu erkennen, was mir sehr wichtig war, da zum einen die Rechtslage kritisch ist, zum anderen ich aber auch nicht möchte, dass sich Leute beobachtet fühlen.


    Für mich ist die Dashcam, um ehrlich zu sein, zu 90% Spielerei. Manchmal erlebt man was halbwegs brenzliges / lustiges, dann speicher ich das zu meinem privaten Vergnügen in meiner Gallerie und schaue es mir irgendwann bei Langeweile wieder an.

    Das diese mir im Schadensfall Mal nützlich sein könnte, ist für mich nur ein netter Nebeneffekt.

    Ich gebe aber auch zu, dass die Cam mir ein zusätzliches, subjektives Gefühl von Sicherheit gibt.


    Ich bin fest davon überzeugt dass auch im Schadensfall Dashcamaufnahmen helfen die Schuldfrage zu klären bzw. den Verursacher ggf. zu ermitteln. Die Behörden sind gar nicht mal so unglücklich wenn gerade bei unklarer Schuldfrage, Unfallflucht oder gegensätzlicher Behauptungen der Beteiligten, entsprechende Aufnahmen existieren, die Klarheit zum Unfallhergang bringen können. Auch eine mir bekannte Polizistin hat mir gesagt, dass sie sich bei der Unfallaufnahme gerne vorhandene Dashcamaufnahmen ansieht, die ihr die Arbeit massiv erleichtern. Ob das Gericht entsprechende Aufnahmen zulässt ist nochmal eine andere Frage, auch wenn für meine Begriffe die Klärung eines Unfalles höher zu bewerten ist, als die datenschutzrechtlichen Richtlinien, gegen diese entsprechende Dashcam-Beweise verstoßen könnten.


    Aber unstrittig schützt man sich vor (fremdverschuldeten) Unfällen am Besten mit einer defensiven, vorausschauenden Fahrweise, anstatt mit dem Wissen, eine Dashcam an Bord zu haben.


    Wo Dashcams mMn aber absolut Sinn ergeben, ist bei Berufs(Kraft)Fahrern, Vielfahrern, aber auch bei Fahrschulen und Fahranfängern.

    Gerade bei Letzteren beiden kann man im Anschluss die Fahrt nochmals durchgehen, Fehler oder kritische Situationen besprechen und entsprechende Schlüsse daraus ziehen. Ich hätte mir das damals bei mir gewünscht...


    Hoffe, ich bin nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abgedriftet;)

  • Die spannende Frage ist nun, wer für diesen Schaden an meinem ordnungsgemäß geparkten Auto haftet. Hab den Fall sicherheitshalber mal bei der ICHI eingereicht. Zum Glück nur 900 Euro SB diesmal.

  • Maximilian123 endlich mal einer der Quellen überprüft :D - da habe ich mich zugegeben verlesen. Aber ich bleibe auch bei 15 % dabei. Du schreibst von anlassbezogener Aufnahme, gegen die ich mich aber gar nicht per se ausgesprochen habe. Aber wir diskutieren ja hier eine dauerhaft laufende Aufnahme und die Aussage mit dem fehlenden Interesse von Privatpersonen oder Behörden an dem wie ich herumlaufe lasse ich nicht gelten. Auf Youtube & Co. gibt es Terrabyte von Dashcamaufnahmen bei denen niemand gepixelt ist, sondern im Schutze der Anonymität Aufnahmen online gestellt werden, ohne dass auch nur irgendeiner der Protagonisten gefragt wurde. Und die Sensationsgeilheit der Menschen kennt keine Grenzen, dir würde es auch nicht gefallen, wenn du, dein Kind oder sonst dir nahe stehende Personen von einem Auto überfahren wird und die Aufnahme dann von allen Kreuzungsbereichen aus gefilmt wird und diese Aufnahmen dann plötzlich im Internet auftauchen. Klar - evtl. hat man Beweismaterial, aber auf jeden Fall kann die Welt sich anschauen wie du zu Brei gefahren wurdest.


    Und die Aussage die Behörden interssieren sich nicht dafür kann ich nicht mehr hören. Mein Vater würde sich im Grabe rumdrehen wenn er das hört und sich fragen warum er '89 auf die Straße ist und wieso sich heute keiner mehr Stasiakten anschaut. Wenn wir schon in einer einigermaßen freien Demokratie den Behörden den Freibrief zur Totalüberwachung geben, dann weiß ich auch nicht mehr. Das Totschlagargument Terrorismus lasse ich ebenfalls nicht gelten. Terroristen freuen sich noch wenn sie gefilmt werden und auch mit Mitteln eines freien Rechtsstaates kann man Terrorismus bekämpfen. Man muss sie nur mal koordiniert anwenden. Wenn wir unsere individuelle Freiheit aufgeben, aus Angst vor Terroristen haben wir den Kampf schon verloren und der Terror hat gesiegt.


    Edit: ach ja und selbstverständlich ist meine Privatsphäre eingeschränkter wenn ich in der Öffentlichkeit unterwegs bin. Aber es ist ja schon ein Unterschied, ob ich dabei gefilmt werde oder nicht. Das menschliche Hirn speichert Informationen ja völlig anders, füllt auf, ändert um usw. Ein Nachbar vom Sommergrundstück meiner Schwiegereltern (nein er ist nicht dement) hat mich 2012 ohne Bart kennengelernt. Seitdem freut er sich jetzt jedes Jahr wieder, dass ich jetzt Bart habe. Seit 2013.

    Einmal editiert, zuletzt von Dresdner ()

  • mittlerweile wird mit Abwägung zu Ungunsten des Datenschutzes geurteilt, was ich in solchen Fällen auch befürworte


    Heise-Artikel

    Hab den Artikel selber schon gesehen, finde das höchst bedenklich.

    Völlig zurecht kommt da der Einwand, dass der augenscheinliche Täter hier wohl durch die Aufnahme sehr ungünstig dasteht. Niemand setzt sich grundlos vor einen anderen VT und bremst diesen aus. Da wird's auch richtig saftige Provokationen seitens des Wohnmobilfahrers gegeben haben. So nach dem Motto

    "Ich fahre hier 60, mir egal, dass das hier angeblich die sog. "linke Spur" ist!!!"


    Die Vorgeschichte ist unbekannt und der Ausbremser hat vielleicht einfach keine Cam, weil er das idR nicht nötig hat. Während Wohnmobilfahrer mit Dashcam meist doch eher einschlägig als Querulanten und/oder Hilfssheriffs bekannt sind.