Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Ja, habe ich.

    "Dear Sir or Madam,


    as I mentioned in my Email before the rental contract does not include CDW excess, as CDW cover is not included in the contract as it is covered by Credit card insurance.
    Therefore please see again rental agreement and als insurance details of the credit card, see pt. 2.5. The excess from credit card insurance is 200 EUR."

  • Ich denke du wirst auf dem Reifenschaden sitzen bleiben - die AVB sind eigentlich schon recht eindeutig, dass die CDW vom Vermieter sein muss. Dementsprechend ist es (denk ich) mir der Absicherung per Kreditkarte nicht möglich per SB-Versicherung den Rest abzusichern.

    Ich wünsche dir aber trotzdem, dass es sich noch zum positiven Entwickelt.

  • Ja, habe ich.

    "Dear Sir or Madam,


    as I mentioned in my Email before the rental contract does not include CDW excess, as CDW cover is not included in the contract as it is covered by Credit card insurance.
    Therefore please see again rental agreement and als insurance details of the credit card, see pt. 2.5. The excess from credit card insurance is 200 EUR."

    hast du an die ichi die Rechnung der Kreditkarte geschickt, mit den ausstehenden 200€?

  • Woher sollte ich denn eine Rechnung von der CC über 200 Euro haben? Der Betrag war unter 200 Euro und deshalb hab ich den gar nicht an LH geschickt. Außerdem ist dort kein Reifenschaden versichert. Deshalb alle Unterlagen direkt an icarhureinsurance. Hab jetzt nochmal um Prüfung des Falles ersucht. Zur Not bleiben die 187 Euro halt bei mir hängen, würde es überleben. Dann gibt’s aber auch keine Verlängerung mehr für icarhireinsurance.

  • Ja gut, dann ist in dem Fall ja egal ob du eine CDW extern hast oder nicht oder?! Wenn die CDW der Kreditkarte nichts reguliert wird das wahrscheinlich das Problem sein. Ich meine auch in den anderen Fällen wurde die Rechnung über die Selbstbeteiligung an die ICHI geschickt, die diese dann übernommen hat. Hab jetzt aber keine Lust das raus zu suchen.

  • Lass doch einfach mal einen Bekannten völlig unwissend anfragen:


    "Dear Sir or Madam,

    my car rentals are already insured via credit card which includes a fully comprehensive insurance with 200 € excess. I therefore do not book any insurance with the car rental company. I am interested in whether I can insure the excess I just mentioned with you?"


    Je nach Antwort kann das ja auch weiterhelfen, falls es bestätigt wird...

  • Einzige Idee, die ich noch hätte: das ganze bei der Versicherung der LH KK einreichen und dann mit der Ablehnung nochmal bei ICHI versuchen.

    Das ist die Vorgehensweise, die die meisten hier bei kleineren Schäden genutzt haben (ich glaube ich auch mal, schon lange her). Denn immerhin kriegt man dadurch bestätigt, dass zumindest eine VK mit SB für das Auto vorliegt (wenn es von der LH ordentlich formuliert wird).

  • In den FAQ steht folgendes, erklärt vielleicht die Ablehnung.


    Zitat

    Q. My credit card has travel insurance including CDW cover, do I still need excess insurance cover?


    A. Yes. iCarhireinsurance policies will not cover you for Excess required which means you will still be liable for this Excess charges levied by your credit card. Our policies will only cover Excess charges from your rental company when you have CDW provided by them.

    Sagt eigentlich klar aus keine Erstattung ohne CDW.

  • Wenn das wirklich so drin steht dann ist die icarhireinsurance für mich völlig sinnlos. Ich werde doch wohl nicht jedes Mal 10-20 Euro pro Miete für CDW bei SIXT drauflegen, obwohl über die CC abgesichert, nur um im Fall des Falles max. 200 Euro von denen ersetzt zu bekommen. Bin echt schwer enttäuscht. Brauchst einmal ne Versicherung und dann zahlt sie eh nix....typisch.

  • Wenn das wirklich so drin steht

    du wirst doch wohl wissen, was da drin steht, wenn du sowas mal abgeschlossen hast, oder?

    Ich erinnere mich auch in den letzten Jahren schon von Fällen gelesen zu haben, wo die LWV/ICHI eine Regulierung der SB von CC-Versicherungen abgelehnt hat. Natürlich gab es auch einige Fälle, wo das übernommen wurde, aber von den Bedingungen her nicht verwerflich, wenn sie es verweigern. Es hat dich niemand gezwungen, eine für dich sinnlos erscheinende Versicherung abzuschließen...

  • Wenn ich mal Zeit habe, lasse ich das mal von einem Anwalt prüfen, wozu hat man schließlich Rechtsschutz. Nur weil diese benachteiligende Bedingung (nämlich für den Mieter und nicht für Versicherung, diese hat ja nur Vorteile) drin steht, heißt das ja noch lange nicht, dass das zulässig ist. Durch Abschluss des MV mit Zahlung mittels Kreditkarte habe ich ja ein CDW abgeschlossen, nur eben nicht beim Vermieter.