Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Betreffend den Schaden an „meinem“ A5 von Sixt, habe ich jetzt die erste Schadensmeldung mit den schon vorliegenden Unterlagen versandt.



    Ist es üblich, dass die Versicherung (in diesem Fall Verias) daraufhin u. a. mit: „

    Zudem bitten wir um Mitteilung, inwieweit Ihrer Ansicht nach ein eigenes Verschulden vorliegt.“


    repliziert? Der Schaden wurde wohl von mir verursacht, habe mir die Fotos noch einmal angeschaut, aber die Entstehung wurde nicht bemerkt.


    Ist ja das erste Mal, dass ich mich mit einer SB-Versicherung auseinandersetzen muss, ist die Frage Standard, oder kann man daraus schon ableiten, dass sie mir Vorsatz unterstellen möchten? Je nachdem würde meine Antwort natürlich sehr geschliffen ausfallen.

  • na vermutlich schließt die verias die regulierung von altschäden und fremdverschuldeten schäden aus,

    sprich sie regulieren ja nur schäden die du verursachst, ansonsten würden sie lieber gegen den verursacher ins feld ziehen und dort das geld holen.


    ich würde also sagen die frage ist unkritisch gemeint und du solltest wahrheitsgemäß antworten

  • Ich empfinde diese Frage eher als positiv, als das die Verias hier nicht mehr solche Schäden unkommentiert übernimmt, die der Mieter gar nicht schuldhaft verursacht hat und somit gegenüber dem Vermieter gar nicht schadensersatzpflichtig ist (Stichwort: Steinschlag).


    Dem Mieter entsteht daraus ja kein Nachteil, lediglich u.a. mehr Aufwand gegenüber dem Vermieter, diesen auf die gültige Rechtslage hinzuweisen.

  • Nur die Autovermietungen wollen davon ohne Nachdruck nix wissen.


    Muss da nicht auch mal ein Gesetz her, dass im Mietvertrag erwähnt werden muss, dass der Mieter nur für selbstverschuldeten Schäden haftet?

  • Wie war der Schaden nochmal?:thumbup:

    Kleiner Riss im Reifen verbunden mit einem Felgenkratzer.?



    —-


    Wunderbar, danke, so habe ich es auch erst verstanden, war mir dann aber unsicher, weil ich eigentlich schon im Schadensbericht mitteilte, dass ich als Verursacher festzustellen bin. Fällt ja leider auch nicht unter diese Rechtsprechung zum unvorhersehbaren Ereignis, ich werde es der Verias also entsprechend mitteilen.

  • Hallo zusammen,

    wie siehts eigentlich mit der ICHI bei Klassen wie FV*R aus? Hat dort jemand eine Ahnung, ob das noch unter PKW fällt oder schon als LKW gehandhabt wird? Sind ja meist auch als Kombifahrzeuge (Last/Personen) zugelassen.


    Zur Erinnerung: FV*R = Vito/Vivaro/T6 etc. 9-Sitzer


    Vielen Dank vorab:60:

  • Nur die Autovermietungen wollen davon ohne Nachdruck nix wissen.


    Muss da nicht auch mal ein Gesetz her, dass im Mietvertrag erwähnt werden muss, dass der Mieter nur für selbstverschuldeten Schäden haftet?

    Dann muss man dem halt selber Nachdruck verleihen und kann nicht mehr einfach alles bequem an die entsprechende SB-Versicherung weiterleiten, wo dann letztlich die Versicherungsgemeinschaft zu Kasse gebeten wird.


    Dass der Mieter nur für schuldhaftes Handeln haftet, steht bereits im Gesetz (§ 280 Abs. 1 BGB) und muss nicht extra im MV erwähnt werden. Dem Vermieter ist das ja bekannt, in allen hier bekannten Fällen wurden die Forderungen nach entsprechenden Hinweisen ja fallen gelassen, aber man probiert es halt...

  • Stimmt ich miete zu 99,5% bei Sixt und noch nie wurde einfach so die KK belastet.


    Wenn ich einen Schaden verursacht habe stehe ich für gerade (bzw. meine Versicherung) wenn ich nicht Schuld bin wird er abgelehnt. Gab auch noch kein Problem, etwas Eigeninitiative ist halt von nöten.

  • Naja, also ich bin auch gegen zu übertriebenen Verbraucherschutz, aber wir können ja jetzt nicht davon ausgehen, dass jeder so bewandert ist wie wir. Einem Durchschnittskunden wird teilweise schon bei Abholung so viel Angst gemacht, wenn der dann ein Auto mit Steinschlag zurück bringt, denkt der sich natürlich "Mist, dumm gelaufen", aber ist halt während der Miete passiert. Wenn dann Sixt die Aufforderung zur Stellungnahme raus schickt, denkt dieser Kunde dann "gut muss ich halt ausfüllen". Wenn Sixt von sich aus sagen würde - ok, hier hat kein schlecht erzogenes Kind seinen Lego-Falcon auf den Wagen geschmissen, sondern unser Kunde hat das Auto normal genutzt und hat unvorhersehbar und unverschuldet einen Steinschlag abbekommen, dann verlangen wir kein Geld von ihm, ja dann könnte man sagen es ist alles gut. Aber das kannst du doch vergessen. Wenn man sich nicht aktiv wehrt, wird eingezogen. Und das bei vollem Bewusstsein, dass der Kunde dafür nicht haften muss.


    Das ist nichts anderes, als das Ausnutzen einer überlegenen Position.


    Edit: und darüber hinaus - wir müssen für jeden extra Aufwand den die haben extra zahlen, hier eine Bearbeitungsgebühr, dort eine early return fee... Aber ich soll in meiner Freizeit Urteile raussuchen und Ablehnungsschreiben verfassen?