Selbstbeteiligungs-Versicherung

  • Muss jeder für sich selbst entscheiden, aber mir persönlich ist es zu heikel im worst case einem mitunter sechsstelligen Betrag hinterherlaufen oder zu erstreiten.


    Da investiere ich lieber die paar Euro mehr und bleibe im schlechtesten Fall halt auf der SB sitzen, bevor ich Existenzängste bekomme.

    TALENTfrei Der schlechteste Fall ist, dass Sixt die Regulierung über die gebuchte Vollkasko ablehnt und dir die volle Schadenssumme in Rechnung stellt. Da wird sich Sixt kaum von der Kreditkarten-Versicherung unterscheiden. Von daher ist es erstmal egal, wie das Fahrzeug versichert wird. Es sollte einfach immer so gefahren werden, dass nicht ein paar Wochen später Peter Zwegat sein Flipchart im Wohnzimmer aufstellen muss.

  • Hallo,


    Also ich muss gestehen, dass ich bis eben analog zu Viennaandy auch die LH MM CC für die komplette VK SB Abdeckung nutzte (also überhaupt gar keine CDW bei der AV gebucht!). Damit wäre man bei 200 EUR SB.
    Zusätzlich für die Reduzierung auf 0 EUR und fast noch wichtiger! auch um Schäden zu deckeln wie Reifen/Glas/Unterboden/Taxitransferkosten, was die LH MM CC teilweise ausschließt habe ich eine ICHI SB Versicherung.

    Nun las ich hier, dass dieses Konstrukt nicht akzeptiert würde seitens der ICHI.

    Das ist denkbar ungünstig.


    Allerdings ist mir ehrlich gesagt nicht klar, was denn dann genau die Vorgehensweise der ICHI ist, wenn es zu einem Schaden mit einem MW kommt, bei der ich direkt über die AV ne CDW mit SB von bspw. 850 EUR habe?

    Zahlt dann die ICHI die gesamten 850 EUR und ich teile der LH MM CC gar nichts von dem Vorfall mit?

  • Allerdings ist mir ehrlich gesagt nicht klar, was denn dann genau die Vorgehensweise der ICHI ist, wenn es zu einem Schaden mit einem MW kommt, bei der ich direkt über die AV ne CDW mit SB von bspw. 850 EUR habe?

    Zahlt dann die ICHI die gesamten 850 EUR und ich teile der LH MM CC gar nichts von dem Vorfall mit?


    Du hast eine VK mit SB über die AV --> ICHI reguliert alleine

    Du hast eine VK über die KK --> Meldung an KK-Versicherung, Meldung an die ICHI (wenn gewünscht)

  • Die ICHI wird da wohl entsprechend die Paragraphen 78 und 79 VVG für sich auslegen. Weshalb man nicht pauschal sagen kann, dass sie es generell durchgehen läßt. Zumindest abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter den man erwischt. Der, der mietkunde geschrieben hat, dass die Versicherung ungültig wird, scheint davon auszugehen, dass er die volle SB 2x versichert, obwohl die User eigentlich nur die Gesamtschuldnerische Haftung nutzen wollen.

  • Das gibt es doch nicht. Bei der ICHI gab es tatsächlich in den letzten Wochen eine Preiserhöhung. Von 45£ auf 51£...


    Bei mir hat die ICHI letztes Jahr auch in Kombination mit der LH CC reguliert. Nach der längeren Bearbeitungszeit der LH kam von der ICHI immer wieder eine Rückfrage zu den Unterlagen, worauf ich ausdrücklich auf die Bearbeitungszeit der CDW hingewiesen habe.

    Problematisch könnte ich mir den Fall vorstellen, wenn die LH bei einem Reifenschaden nicht regulieren muss und der ICHI dann den MV ohne CDW vorliegt ohne Bezug zu einer CDW.

  • Gemäss VVG sollte es da im Grunde auch kein Problem geben. Sofern man es richtig anstellt. Je nach Sachbearbeiter könnte da nur das Wort Mehrfachveesicherung aufleuchten und ein falscher Zusammenhang interpretiert werden. Dabei ist es so leicht:vereinfacht dargestellt statt Sixt heisst die cdw LH und somit ist der Anspruch erfüllt.

  • So ich habe nun tatsächlich vom ADAC ein paar brauchbare Unterlagen per Post erhalten. Unter anderen waren die Versicherungsbedingungen "SB-Versicherung für Carsharing und Mietwagen" mit im Umschlag.


    Die Versicherung läuft über die AXA bzw. "Inter Partner Assistance" und gilt weltweit. Über einen max. Fahrzeugwert konnte ich jetzt auf die schnelle nichts in den Unterlagen finden. Auch steht dort nichts zu Glas- oder Reifenschäden. Die maximale Schadenssumme beträgt 3000€ pro Schaden und auch ein Schlüsselverlust ist mitversichert.


    Leider habe ich gerade keine Zeit, um alle Details aufzuzählen aber ich habe die Versicherungsbedingungen mal eingescannt und hier als Anhang hochgeladen.


    Edit: Hier mal eine Übersicht mit allen Fakten, die auch im Lexikon Eintrag "Selbstbeteiligungsversicherung" bei den gängigen Versicherungen aufgeführt sind:



    Anbieter: ADAC-Kreditkarte Paket "Schutz"


    Kosten / Jahr: 46,80€


    Max. FahrzeugZEITwert: keine Angabe/Beschränkung


    Max. Schadenssumme: 3000€ pro Schadensfall


    Schlüsselverlust: inklusive


    Carsharing: inklusive


    Besonderheiten: zusätzlich inklusive im Paket "Schutz":

    Karten- und Dokumentenschutz

    Geldautomatenraub- und Gelddiebstahl-Versicherung

    Identitätsschutz im Internet

    Schlüsselschutz

    ADAC Unfall-Assistance


    Ich selber habe noch keine Erfahrung mit Selbstbeteiligungs-Versicherungen. Für mich klingen die Bedingungen aber erstmal recht vernünftig oder? Gerade wenn maneh nach einer neuen Kreditkarte sucht.

  • Moin,


    ich habe mal eine Frage. Ich habe seit einiger Zeit immer die Leihwagenversicherung. Jetzt habe ich in den Bedingungen der AXA zu meiner Haftplicht folgendes gefunden:


    ■ Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei fremden entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen Kfz (kein Leasing)


    ■ Schäden aus Falschbetankung von fremden entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen Kfz (kein Leasing)


    Das ist doch eigentlich das gleiche wie die LWV.


    Hat jemand da Erfahrungen? Wo sind die unterschiede?

  • Das ist ein Bestandteil den durchaus einige höherpreisige PHV-Tarife umfassen und prinzipiell hast du Recht, aber denk dran, dass eine Versicherung nach jedem Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht hat. Hätte keine Lust meine Privathaftpflicht deshalb zu riskieren, wo ich das Risiko doch auch einfach und besser anders absichern kann.


    Außerdem solltest du dir die genauen Bedingungen hierzu noch einmal durchlesen, nicht das dort noch irgendwelche Ausschlüsse im Kleingedruckten vorhanden sind. :104:


  • Ja wurde hier auch schon mal erwähnt. Da ich zufällig sehr nah an der Quelle bin *hust*.

    Selbstbeteiligung wird in unbegrenzter Höhe übernommen, Zeitwert des Fahrzeugs spielt keine Rolle.


    Ich selbst habe ebenfalls die BoxFlex mit Premiumbaustein, würde sie aber nur als Notfallbackup nutzen da ich die Haftpflicht eigentlich nicht mit solchen "Kleinschäden" belasten will um so ggf. eine Kündigung zu riskieren.


    Die PHV ist eher für existenzgefährdende Schäden gedacht.

  • Danke für die Antworten. Ich denke dass mit der AXA ist eine gute Sache, dann muss ich nicht mehr Ablehnen wenn mir meine Lieblingsstation bei der AV mal wieder was gutes tun will und mir Autos mit >80 TEUR als Upgrade geben will.


    Bei der LWV habe ich ja die ganze Welt abgedeckt bei der AXA nur Europa......

  • @master92, hast Du schon eine Entscheidung getroffen? Greift die ADAC-Versicherung auch, wenn nicht mit diesem Zahlungsmittel bezahlt wurde?


    Ich bin selbst derzeit am schauen, welche Versicherung ich wähle.

    Obstbaer : Nein eine Entscheidung habe ich noch nicht getroffen. Da ich allerdings eh eine Kreditkarte vom ADAC besitze und somit nur die Kreditkarte wechseln müsste, bietet sich die Versicherung schon für mich an. Und ja der Mietwagen muss dann auch mit der ADAC Kreditkarte bezahlt werden.

    Allerdings gibt es noch eine Frage die ich nicht eindeutig klären konnte: Soweit ich weiß, sind Schäden an den Reifen ja oft nicht in der SB vom Vermieter mitversichert (z.B. Sixt). Jetzt Frage ich mich, ob dann die Versicherung vom ADAC solche Schäden übernimmt? Ich habe die Frage auch schon an die genannte Versicherung geschickt aber habe nur folgende Antwort erhalten:


    wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 6.05.2019 .

    Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

    1.3. Versicherte Gründe

    Die Versicherung wird gewährt für

    1.3.1. die von der Mietwagenagentur/-firma erhobene Selbstbeteiligung (1.4)

    1.3.2. Persönlichen Besitz (1.5)

    1.3.3. Fehlbetankung (1.6)

    1.3.4. Fahrzeugschlüsselverlust (1.7)

    sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

    1.4. Selbstbeteiligung

    1.4.1. Was ist versichert?

    Ist Ihr Mietfahrzeug in einen Vorfall verwickelt, welcher nach Ende Ihres Mietwagenvertrags

    zu einem Einbehalt Ihrer Selbstbeteiligung führt, dann übernehmen

    wir die Rückerstattung der vom Mietwagenunternehmen einbehaltenen Selbstbeteiligung,

    unabhängig davon, ob Sie bei der Fahrt mit dem Mietwagen durch eine

    Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung abgesichert waren.

    1.4.2. Was ist nicht versichert?

    Folgendes ist nicht durch Ihren Versicherungsschutz abgedeckt:

    a) Ansprüche, die daraus resultieren, dass Sie die Bedingungen Ihres Mietvertrags

    nicht eingehalten haben.

    b) Beschädigungen der Innenausstattung des Mietfahrzeugs.

    c) Übliche Verschleiß- und Abnutzungsspuren.

    d) Gegenstände, die bei Beginn des Mietvertrags Fehler aufweisen.

    e) Fahrten abseits zugelassener Straßen.

    f) Kommerzielle Nutzung.


    Ich würde es am Beispiel Reifenschaden bei Sixt so verstehen, dass die Versicherung ein Reifenschaden nicht übernehmen würde, da dieser bei SIxt ja nicht in der SB inklusive ist und in den Versicherungsbedingungen Punkt 1.3.1 ja explizit auf die Selbstbeteiligung vom Vermieter eingegangen wird.

    Oder möchte Sixt mit dem Ausschluss nur sagen, dass bei einem Reifenschaden auch Kosten für mich entstehen könnten, die über der SB liegen und somit die Kosten nicht gedeckelt sind?

    Beispiel:

    Sixt SB: 900€

    Reifenschaden: 1300€


    Dann würde für mich die Frage aufkommen, ob die SB-Zusatzversicherung dann zumindest die 900€ SB mir zurückerstatten würde und ich somit auf "nur 400€" sitzen bleiben würde oder ob die SB-Versicherung gar nichts zahlt?




    Weiß jemand von euch, wie es um Reifenschäden bei den anderen SB-Versicherungen aussieht?