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Poffertje (04.03.2011), Mr. C (04.03.2011), Beeblebrox (04.03.2011), jo.nyc (22.03.2013)
BMW
Du meinst sicher Verkehrsbußen oder?

Wenn man erstmal nur die Überschrift liest, steht da für mich: Herz verlangt Aufpreis im Nahverkehr. Daher: Anmerkung berechtigt!Du meinst sicher Verkehrsbußen oder?
abgesehen davon, dass meine ami-tastatur kein "ß" hat, habe ich per copy and paste direkt aus der resi von Hertzzitiert.
vomn daher bitte deinen sinnfreien kommentar direkt an Hertzweiterleiten
P.S.: wer rechtschreibfehler findet, der darf sie gerne behalten.
HAUBTSCHUHLE 2010
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Rich-Hammond (04.03.2011)
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Schon echt happig, vor allem, wenn die eigentliche Knolle nur 5 Euro ist (z.B. Parkschein fehlt etc.)
Weiterhin erstattet auch Hertzdann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.
Hat ja mit deren Aufwand nichts zu tun. Die Arbeit haben sie ja trotzdem...Weiterhin erstattet auch Hertzdann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.
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ja, wenn ich aber unschuldig eine Knolle bekommen habe, erwarte ich vom Autovermieter aber schon, dass ich ihm nicht noch Auslagen erstatten muss.Hat ja mit deren Aufwand nichts zu tun. Die Arbeit haben sie ja trotzdem...Weiterhin erstattet auch Hertzdann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.
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ja, wenn ich aber unschuldig eine Knolle bekommen habe, erwarte ich vom Autovermieter aber schon, dass ich ihm nicht noch Auslagen erstatten muss.Hat ja mit deren Aufwand nichts zu tun. Die Arbeit haben sie ja trotzdem...Weiterhin erstattet auch Hertzdann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.
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Immerhin gibt es auch eine Art Kulanz seinen Kunden gegenüber.![]()
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genau das habe ich i-wo mal gelesen, dass die Vermietung ihren Anspruch als 'Zeuge' bei der Bussgeldstelle geltend machen kann - aber es ist natuerlich einfacher, dem eigenen Kunden die x Euro auf der KK zu belasten, als jedesmal im Einzelfall an die entsprechende Stelle heranzutreten...Weiterhin erstattet auch Hertzdann nicht die o.g. Gebühr, wenn ich im Nachhinein freigesprochen werde oder das Verfahren eingestellt wurde.
Andere Autovermietungen zahlen dann (nach Nachweis) die Gebühr zurück.
Die Gebühr ist aber keine Verwarnung, sondern eine Bearbeitungsgebühr, und die Arbeit hat Hertzgehabt, egal wie das Verfahren ausgeht.
Logisch ist das also nicht, es sei denn, dass Hertzdas Geld dann von der Stadt oder dem Landkreis zurückkriegt. Kann ich mir aber kaum vorstellen.
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