Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • Der Autofahrer hat also wieder etwas Zeit gewonnen, bevor er mal wieder zur Melkkuh der Nation stilisiert werden soll.

    Danke für die fundierte und aufschlussreiche Darlegung der aktuellen Situation.

    In dem Punkt des oben ausgeschnittenen Zitats bin ich allerdings nicht bei Dir.

    Würden den Autofahrenden tatsächlich alle Kosten, inklusive der vollständigen Folgekosten aus Entsorgung, Umweltschäden, Schäden durch Flächenversiegelung, Schäden in Form von Minderung der Lebensqualität an viel befahrenen Strassen usw. nach dem Verursacherprinzip korrekt zugeordnet, müssten KFZ Steuern, Minearalölsteuer und auch Bussgelder erheblich höher sein.

    Es ist gut, dass dem nicht so ist.


    Allerdings ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man sich nach einem unstrittigen und meist vorsätzlich begangenen Gesetzesverstoss selbst als Opfer fühlen möchte. Schliesslich hat man im Regelfall immer die Option, einfach die Regeln zu befolgen.

  • Ich verstehe ja bis heute nicht, wie Herr Scheuer da etwas als "Kompromiss" verkaufen möchte - die ursprüngliche Novelle wurde ja (wenn auch mit Formfehler) verabschiedet (unter Beteiligung der CSU) und war somit bereits ein Kompromiss :/

  • In dem Punkt des oben ausgeschnittenen Zitats bin ich allerdings nicht bei Dir.

    Würden den Autofahrenden tatsächlich alle Kosten, inklusive der vollständigen Folgekosten aus Entsorgung, Umweltschäden, Schäden durch Flächenversiegelung, Schäden in Form von Minderung der Lebensqualität an viel befahrenen Strassen usw. nach dem Verursacherprinzip korrekt zugeordnet, müssten KFZ Steuern, Minearalölsteuer und auch Bussgelder erheblich höher sein.

    Ich weiß das du das anders siehst (ich wunderte mich schon über das "Gefällt mir" :104:) und kann das durchaus verstehen. Ich teile diese Meinung jedoch nicht. Straßen sind ein Gemeingut, welches mehrheitlich der Gruppe zusteht, die die meisten Wege dort zurücklegt. Das sind weder Fußgänger noch Radfahrer sondern mit großem Abstand der Kraftverkehr. Kraftverkehr bringt dem Staat jährlich 92 Milliarden Euro ein (https://www.kfz-betrieb.vogel.…steuereinnahmen-a-825124/) , wenn du auf die Folgekosten verweist, meinst du vermutlich die Studie wonach jährlich vermeintliche 141 Milliarden Euro Kosten durch ihn entstehen würden (https://www.heise.de/newsticke…liarden-Euro-4505987.html).


    Der Obmann der FDP im Verkehrsausschuss hat es jedoch völlig richtig klargestellt:

    Zitat

    "Ausschließlich mit den Folgekosten des Verkehrs zu argumentieren, ohne dabei die Bedeutung und den Nutzen von Mobilität zu berücksichtigen, ist einseitig und tendenziös"


    Diese Studie schätzt ja teilweise zunächst nur einmal, klar berechnen kann man so etwas wie zukünftige "Umweltschäden" gar nicht. Und der große Anteil der Studie sind Unfall(Folgekosten) von 61 Milliarden Euro. Diese zahlt jedoch eher selten die Allgemeinheit mit, da ja jedes Fahrzeug haftpflichtversichert sein muss. Zunächst sind von den 61 Milliarden Euro 20 Milliarden reine Sachschäden ( http://www.bast.de/DE/Statisti…_blob=publicationFile&v=9 ). Damit hat die Allgemeinheit jedoch im absoluten Regelfall überhaupt nichts zu tun, sondern das müssen Haftpflichtversicherer zahlen. In diese Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zahlen jedoch naturgemäß ausschließlich Eigentümer oder Besitzer eines Kraftfahrzeuges ein. Jemand der kein Auto hat, braucht naturgemäß in keine KFZ-Versicherung einzuzahlen.


    Übrig bleiben also die rund 13 Milliarden Kosten jährlich für bei Verkehrsunfällen verletzte oder getötete Menschen. Wenn man davon ungefähr eine Privatversicherten-Quote von 11 % abzieht, sind es noch circa 11,6 Milliarden Euro die dem staatlichen sozialen Solidarsystem zu Last fallen. Grundsätzlich ist das Solidarsystem aber ja darauf ausgelegt, dass jede Person - wenn vergleichbare wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen - den gleichen Betrag einzahlen. Ein adipöser Kettenraucher oder eine magensüchtige Medikamentenabhängige werden für das System extrem hohe Folgekosten verursachen, obwohl sie vielleicht nur so viel eingezahlt haben, wie eine gesundheits- und gefahrenbewusste Frau von Gegenüber. Das System berücksichtigt eben nicht, wie gefahrenträchtig ein Mensch lebt und handelt. Somit wäre es auch unangemessen, dies beim Autoverkehr zu Grunde zu legen.



    Allerdings ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man sich nach einem unstrittigen und meist vorsätzlich begangenen Gesetzesverstoss selbst als Opfer fühlen möchte. Schliesslich hat man im Regelfall immer die Option, einfach die Regeln zu befolgen.

    Nur behindern viele Verkehrsbeschränkungen den wichtigen Verkehr über Gebühr hinaus. In § 45 Abs. 9 Sätze 1 bis 3 StVO ist klar geregelt, dass die Straßenverkehrsbehörde nur dann Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs anordnen darf, wenn:

    Zitat von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO

    auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.


    Von dieser Abwägung sind zwar einige wenige Anordnungen ausgenommen, beispielsweise die Anordnung von "Fahrradstraßen" oder Tempo 30 zu zugelassenen Erprobungsversuchen (§ 45 Abs. 9 Satz 4). Jedoch ordnen viele Städte aus Autohass heraus auch andere Verkehrsbeschränkungen an, ohne eine vertretbare Abwägung vorzunehmen. Man kann gegen aufgestellte Verkehrszeichen zwar binnen eines Jahres nach dem man zum ersten Mal ihrer Regelung unterlag, Verwaltungsklage erheben, ich selbst habe das schon mehrfach anwaltlich vornehmen lassen, zweimal davon erfolgreich, jedoch kann man von einem einfachen Verkehrsteilnehmer nicht erwarten, erst einmal Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen um dann eine dem Grunde nach kostenpflichtige Klage einreichen zu lassen.


    Es gibt durchaus eine nicht unerhebliche Zahl von weiteren Beschränkungen des fließenden Verkehrs, welche offenkundig abwägungsfehlerhaft zu Stande gekommen sind. Da ist es dann verständlicher Widerstand vieler Verkehrsteilnehmer, eine offenkundig unangemessene Beschränkung maßvoll zu ignorieren, seien es 30 im Industriegebiet oder lächerliche 50 auf einer baulich getrennten, beidseitig mehrspurigen, Kraftfahrstraße wo sonst nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h gelten würde.


    Ich bin deshalb froh über das heutige Scheitern der Anliegen im Bundesrat und halte es grundsätzlich für unangemessen, die Bußgelder erneut zu erhöhen, die aktuellen Bußgelder sind mehr als ausreichend, vor allem da ohnehin meist nur dort geblitzt wird, wo man gut abkassieren kann.

  • Weiß nicht ob ihr das wisst, aber auf der B27a in Stuttgarter Stadtzentrum - eine der Hauptstraßen, auf der ständig viel Verkehr gibt, hat man die rechte Autospur weggenommen und die in einer Radspur gemacht. So ist eine der meist befahrenen Straßen in Stuttgart statt 2 jetzt 1 spurig. Das Beste - ich hab nicht mehr als 5-6 Fahrradfahrer da gesehen, da die meisten eh auf der Königstraße sind. Nun jetzt steht man da ewig. Ein Bekannter von mir ist im Lieferverkehr beschäftigt und hat paar Stops auf dieser Straße - der muss entweder in der aktiven Spur anhalten und 10-15 Min pro Stop da bleiben und die ganze Straße einfach so sperren oder auf der Radspur anhalten und dort bleiben, damit der Verkehr in der aktiven Spur fließen kann - so hat der auch getan und natürlich kam die Streife und der muss jetzt 70 EUR Bußgeld bezahlen, weil der auf der Radspur stand. Auf die Frage wo der sich mit dem LKW hinstellen soll oder der einfach komplett die Straße sperren soll, haben die Polizisten keine Stellung genommen. Daher bin ich mit Maximilian123 einverstanden. Außerdem steht der Blitzer in der Nähe von mir im Industriegebiet in der 30er Zone fast täglich, was absolut sinnlos ist, aber klar jeder fährt mit 50, da keiner damit rechnet, dass im Industriegebiet 30er Zone ist und dass es geblitzt wird, Gefahr gibts da so gut wie keine, aber natürlich 1.5 km später wo es 2 Kreuzungen gibt und rechts vor links gilt und täglich Unfälle passieren, da das ständig nicht beachtet wird, steht keine Streife, die die Vorfahrt kontrolliert und die wissen dass die 2 Kreuzungen eine Gefahrstelle sind... Mehr brauch ich nicht zu erzählen..

    3 Mal editiert, zuletzt von AutoBuddy ()

  • Ich fahre ab und zu mit meiner Tochter Rad von der Schule nach Hause und kann dir sagen, auf einem Radweg hat keiner anzuhalten, auch nicht der Paketbote. Das Kind kommt mit der ungewohnten Situation nicht zurecht, schert auf die Fahrspur der Autos aus oder bleibt dahinter stehen und weiß nicht mehr weiter. Keine Ahnung, ob mein Kind besonders ungeschickt ist, aber ich habe noch nie wissentlich als Autolenker den Radweg oder Behindertenparkplätze genutzt. Man muss sich halt in andere hineinversetzen können, um Verbote zu verstehen. Empathie ist in Deutschland leider auf dem absteigenden Ast. Ich erwähne das Zitat gern immer wieder: Wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht.

    Einmal editiert, zuletzt von chm80 ()

  • Empathie ist in Deutschland leider auf dem absteigenden Ast.

    Stimmt, aber Empathie ist gleichzeitig auch keine Einbahnstraße.


    Wenn ich jetzt an den Fall oben denke, muss man auch Empathie für den Fahrer aufbringen, der auch nicht hunderte Leute aufhalten will (was auch zu Unfällen führen kann) und auf den (nach der Schilderung oben) leeren Fahrradweg ausweicht.

    Je nach Sichtverhältnis etc. sieht man als Radler den LKW und die Situation früh genug um zu antizipieren, dass da vielleicht Vorsicht geboten ist. Als Elternteil ist man dann eben auch dafür verantwortlich, dass das Kind früh genug anhält.


    Ich bin aber grundsätzlich auch deiner Meinung, dass der Fahrradweg nicht zu beparken ist. Aber die Pannen-Situation oben ist halt nicht ganz so schwarz-weiß wie der DHL-Fahrer und co.


    Ich finde nur das im Straßenverkehr die Empathie meistens zu einseitig zu Lasten der Autofahrer gelebt wird.

    Und die Fahrbahnanzahl auf einer Straße, auf der das anscheinend noch gar nicht notwendig ist, zwanghaft zu reduzieren zeugt halt auch nicht von Empathie.

  • Also wenn ich das richtig verstanden hab, soll jeder Fahrer, egal ob 7.5T. kleinerer LKW oder 30 Tonner vom Lieferverkehr ganz einfach die Straße sperren, damit der seine Ladung ausliefern kann, weil seine Kunden sich auf einer Hauptstraße befinden, oder einfach vorbeifahren und gar nichts ausliefern, aber sich auf keinen Fall irgendwo hinstellen, wo es nicht erlaubt ist. Leider denkt keiner, dass der Fahrer auch nur sein Job tun muss und denkt nicht, was man an seiner Stelle machen würde... Aber klar, jeder hat seine eigene Meinung, ist halt normal.

    chm80 Du hast Recht, dass die Kinder viele Situationen nicht oder nicht richtig abschätzen können, aber am einfachsten in einer solchen Situation wäre, dass das Kind weiß, dass sobald ein PKW/LKW oder irgendein Fahrzeug da steht, man vom Fahrrad aussteigen soll und das Fahrrad 10 Sekunden von der rechten Seite des geparkten Fahrzeugs schieben soll. Zeit würde man nicht so viel verlieren. Damit ich nicht wieder falsch verstanden werde, ich spreche nicht dafür, dass sich alle PKWs in der Radspur einparken sollen, nur Lieferverkehr in Ausnahmsituationen, aber das es sijuherm scheiß egal ist, sehe ich nicht ein, würde ich auch nicht einsehen, ist aber auch seine Sache:)


    Maximilian123 Einspruch hat der schon eingelegt, was daraus kommt wäre interessant.

    2 Mal editiert, zuletzt von AutoBuddy ()

  • An der rechten Seite kommst du aber gar nicht vorbei, weil der Falschparker dort keinen Platz lässt, um nicht „im Weg zu stehen“. Fußweg geht auch nicht, weil da noch ne Reihe parkender Autos davor ist. Und was dann? Kann das jede/r 10jährige, der auf der Straße fahren muss, richtig erfassen? Ich weiß keine Lösung für den LKW, aber finde es richtig, dass dies mit einer Verwarnung belegt werden kann.

    Wie ich schon sagte, ich bin absolut kein Radfahrer und ärgere mich sehr über die rote Ampeln und Einbahnstraßen ignorierenden Leute, aber Rücksicht nehme ich trotzdem auf die. Nützt ja nichts, wenn man wen aufgabelt.


    PS: Wenn du jemanden fragst, ist es immer eine Ausnahme, und der steht sonst nie da. Bestes Beispiel bei uns im Viertel stehen dieselben immer wieder im absoluten Halteverbot. Der dreisteste ist letzte Woche zwei Runden gefahren, bis die Stadtpolizei weggefahren war und hat sich dann wieder ins absolute Halteverbot gestellt bis zum nächsten Morgen.

    Einmal editiert, zuletzt von chm80 ()

  • AutoBuddy


    Geil, seit Jahrzehnten hat man keine Nordostumfahrung der Stadt, sodass alles durch die Stadt oder über das Echterdinger Ei wälzen muss. Jetzt schnippt man mit den Fingern und der Verkehr ist dann einfach weg. Das nenne ich gute Verkehrspolitik.


    Das Problem mit den Fahrradspuren gibt es hier in Leipzig auch. Da hast du auf den breiten Straßen im Regelfall beidseitig den Radstreifen, der dann regelmäßig blockiert wird. Hier ignoriert es die Polizei mehr oder weniger, weil es wohl keine Lösung gibt.


    So es diese gibt, würde sie mich ehrlich interessieren.

  • Section Control ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Einwände

    Zitat

    Section Control: Bundesverwaltungsgericht hat keine Einwände gegen Streckenradar

    Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover wird rechtmäßig eingesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am Montag mit. Damit sei der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über Section Control endgültig abgeschlossen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei rechtskräftig.

    Quelle: Heise.de


    StVO-Novelle: Neuer Vorschlag der Grünen

    Demnach soll in Tempo-30-Zonen ab einer Überschreitung von 21 km/h grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Wer innerorts 21 und außerorts 26 km/h zu schnell ist, soll ab dem 2. Verstoß innerhalb von 2 Jahren mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Zum Thema Gefahrenstellen und Schulen steht in dem Artikel nichts.


    Die nächste Abstimmung ist für den 9. Oktober vorgesehen.

    Grüne fordern Fahrverbote bei Verkehrsverstößen in Tempo-30-Zonen

    Im Streit über strengere Bußgeldregeln scheiterte ein Kompromiss im Bundesrat. Die Grünen machen nun einen neuen Vorschlag: strengere Regeln bei Verstößen in Tempo-30-Zonen.

    Quelle: Spiegel Online

  • [...] Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 9. Oktober statt, [...]

    Der Bundesrat konnte sich auch in seiner heutigen 994. Sitzung nicht auf eine gemeinsame Linie zur Straßenverkehrsordnung verständigen, deshalb wurde der Punkt gar nicht erst auf die heutige Tagesordnung gesetzt, es bleibt also alles so wie es aktuell ist.


    https://www.bundesrat.de/Share…dnung-994.html?nn=4352766

    Bundesminister Scheuer schaltete sich heute aber mit seinen Länderkollegen zusammen um über etwaige Kompromisse zu beraten. Erst am 6. November tritt der Bundesrat jedoch wieder im Plenum zusammen, so das er frühestens dann in seiner Gesamtheit erneut beraten und Beschluss fassen könnte.


    Das somit noch in diesem Jahr eine neue StVO auch tatsächlich in Kraft tritt, ist mehr als unrealistisch, selbst wenn der Bundesrat am 6. November eine Einigung findet.


    Insgesamt tagt der Bundesrat nur noch drei Freitage in diesem Jahr (6. und 27. November sowie 14. Dezember) könnte er sich auch bis zum 14. Dezember nicht verständigen, würde er in die Winterpause eintreten, dann wäre die nächste Sitzung erst Mitte Februar 2021, so das erst im Frühsommer 2021 mit einer verkündeten Änderung gerechnet werden könnte.


    Das sind aber noch Wünsche, ob das tatsächlich so lange dauert ist leider ungewiss, grundsätzlich sind die Verhandlungspositionen aber extrem weit auseinander.


    Die Grünen als elitäre Partei des Hasses auf das Automobil und sämtliche Individualität des einzelnen Staatsbürgers fordern bspw. Regelbußgelder von über 1.000 Euro sowie mehr Punkte. Selbst die SPD lehnt das glücklicherweise ab, die Union sowieso. Es bleibt also spannend und jede Verzögerung hindert den Staat daran sich noch weiter an seinen Bürgern zu bereichern.


    https://rp-online.de/politik/s…g_aid-53936595?output=amp

  • selbst wenn der Bundesrat am 6. November eine Einigung findet.

    Der Bundesrat hat (auch) in seiner heutigen 995. Sitzung, vor circa einer Stunde, mit großer Mehrheit einen Entschließungsantrag des, ministerseitig rot-dunkelrot-grün dominierten, Verkehrsausschusses abgelehnt, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, einen neuen Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung zu erarbeiten.


    Im Einzelnen sah der Entschließungantrag folgende maßlose Vorgaben für den Bußgeldkatalog vor:

    1. Verdoppelung fast aller Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen bis knapp unter 1.000 Euro;


    2. Fahrverbote ohne die bisherige "Warnschussregelung" bereits bei einmaliger Überschreitung ab 26 Km/h innerorts bzw. 36 Km/h außerorts;


    Sowie unabhängig vom Bußgeldkatalog:


    3. Eine noch exzessivere "Experimentiertklausel" in der StVO. Das klingt zwar ganz nett, hätte aber in der Praxis beispielsweise dazu geführt, dass jedes grün regierte Kuhdorf, grundlos und stadtweit dauerhaft Tempo 30 anordnen hätte können. Die Anforderungen für verkehrsbehindernde Maßnahmen wie Tempo 30 Gebiete, wurden die letzten Jahrzehnte ohnehin schon stark herabgesetzt, diese Änderung wäre ein Dammbruch gewesen.


    4. Verkehrsbehindernde Maßnahmen wie "Pop-UP Radwege" sollten zukünftig ebenfalls ohne Begründung anordbar sein.


    Hier auch noch einmal alles einzeln nachzulesen, ganz versteckt ab Seite 16: https://www.bundesrat.de/Share…_blob=publicationFile&v=1 .


    Die Ablehnung erfolgte mit großer Mehrheit, da jedes Land mit Unions- oder FDP Regierungsbeteiligung nicht zustimmte (im Bundesrat ist das "Nicht zustimmen" faktisch immer wie eine Ablehnung).



    Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz und Landesverkehrsministerin des Saarlandes, Anke Rehlinger (SPD), zeigte sich am Morgen vor der Abstimmung genervt und äußerte sich ggü. der Tagesschau so, dass das Ablehnen des heutigen Antrages möglicherweise dazu führen würde, ein neuer Bußgeldkatalog würde dann wohlmöglich erst frühestens nach der Bundestagswahl 2021 beschlossen werden, da beide Lager nicht von ihren Maximalforderungen abrücken werden.


    Ihre Prognose ist düster: "Ich fürchte, wenn sich wieder keine Mehrheit findet, dann hat sich gezeigt, dass der Bundesrat im Grunde für schwarz-grüne Scharmützel genutzt werden soll - und dass wird dann bis zur Bundestagswahl andauern."


    Zu Hoffen wäre es. Da nun schon ein halbes Jahr und dutzende Gespräche später keine Einigung gefunden wurde, und sich die Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht ändern werden, könnte es sich tatsächlich noch lange hinziehen, vor allem auch, da das letzte Wort ohnehin Verkehrsminister Scheuer hat. Der Bundesrat kann beschließen was er will, stimmt der Verkehrsminister nicht zu, gibt es keinerlei Änderungen und die Position des Verkehrsministeriums wurde heute noch einmal eindrücklich von Staatssekretär Steffen Bilger klargemacht - https://www.bundesrat.de/Share…bilger-steffen.html?view= -

  • Maximilian123 die neue Straßenverkehrsordnung gilt aber weiterhin, oder? Das heißt, dass das Halten auf Fahrradschutzstreifen aktuell verboten ist, bei Missachtung aber ein Bußgeld von 0€ fällig wird?

    Hat natürlich jeder Radfahrer etwas von ...

    Das ist etwas umstritten, grundsätzlich wurde nur der, für die Bürger faktisch relevantere, Bußgeldkatalog durch die Länder außer Kraft gesetzt.

    Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, hat aber auf Betreiben mehrerer Gerichte Zweifel geäußert, ob nicht alle StVO-Novellen ab 2009 unter Formverstößen leiden, und somit die Rechtslage von 2009 Anwendung finden müsse. Diese Rechtsauffassung hat sich aber leider (noch) nicht durchgesetzt.


    Die aktuelle StVO wäre somit nach h. M. eher nicht unwirksam, nur der Bußgeldkatalog. Somit wäre die Sach- und Rechtslage so, wie du sie schilderst.


    Beispielsweise würde das Halteverbot auf „Schutzstreifen“ gelten, der Überholabstand wäre konkret festgelegt und die 8 statt 5 Meter Regelung beim Parken an Straßen mit Radstreifen würden zwar gelten, sie können aber schlicht nicht sanktioniert werden und sind damit uninteressant.


    Aber Radfahrer profitieren davon genauso wie der richtige Verkehr, denn deren tägliche Radfahrergewalt auf Fußwegen, kann auch fortan nur mit geringen Verwarnungsgeldern sanktioniert werden, geplant waren fortan mindestens 55 Euro statt 15 Euro bis hin zu 100 statt 30 Euro bei Unfallfolge.


    Den Teil könnte man gerne nochmal beschließen, so etwas ähnliches hatte nämlich auch die FDP vorgeschlagen. Die Diskussion um Geschwindigkeitsverstöß wird ausgeklammert, alles andere wie im Frühjahr beschlossen. Stieß aber auf eher geringe Gegenliebe.