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kann es also sein, dass der eine den anderen aufhebt, oder bekomm ich einfach nur die Geldstrafe + Punkte?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cram« (16.12.2009, 00:33)
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....habe noch einen Punkt aus Juni "gefunden"

Mal angenommen, ich bin allein unterwegs, .... Irgendeiner fährt durch die Gegend und findet mich grundlos scheiße und zeigt mich an, sagt, ihc hätte ihn ausgebremst. Es gibt sonst keine Zeugenaussagen. Dann steht Aussage gegen Aussage und die Sache muss fallengelassen werden, oder nicht? Auch ganz egal, was irgendwelche Statistiken sagen?!
Da könnte ja jeder kommen und mich grundlos anzeigen, nur aus Lust und Laune. Und wie verhält es sich, wenn jemand im Wagen mitsitzt und den Mist mitmacht? Wie ist es dann, bin ihc dann "schuldig", weil derjenige ja einen Zeugen dabei hat?
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Und noch eine Frage: Angenommen ihc überhole ein Polizeifahrzeug mit ca 100 Kmh in der Innenstadt und halten mich an. Was würde dann passieren? Haben ja kenen Beweis, wie schnell ich war oder können ja auhc keine Pauschalstrafe verhängen?

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Aber gleichzeitig kann ich ja nicht mit 200 an den Herren Polizisten vorbeidonnern, ohne das ich Konsequenzen fürchten muss?
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Nur warum hat der Vermieter das nicht schon bei der ersten Anfrage gemerkt? Jetzt habe ich den ärger damit, mich mit dem Amt rumzuschlagen.![]()
Klar, Fehler passieren, ärgerlich ist es trotzdem.Nur warum hat der Vermieter das nicht schon bei der ersten Anfrage gemerkt? Jetzt habe ich den ärger damit, mich mit dem Amt rumzuschlagen.![]()
Du warst der erste in der Liste mit diesem Datum?
Fehler passieren halt und die werden nicht auf die Uhrzeit geachtet haben.
Ich hatte auch schonmal durch einen Zahlendreher, eine Anfrage. MV an die entsprechende Behörde/AP gefaxt und gut wars.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Arlain« (16.12.2009, 09:29)
<-- damit jeder weiss worums indirekt geht.
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....habe noch einen Punkt aus Juni "gefunden"
Du machst es uns nicht leicht, sachgerecht zu antworten.......![]()
Also, ein Punkt bedeutet, dass du über der 20-er Marke warst, aber noch nicht im 26-er Bereich.
Dann gilt wahrscheinlich folgendes:
Deine erwähnte erste Übertretung (mit drei Punkten) wird nicht mit einem Fahrverbot geahndet werden, weil dazu zwei mal 26 km/h zuviel "nötig" wären.
Bei deiner zweiten Übertretung (mit drei Punkten) ist (wie oben erläutert) auch hier die 2x26 km/h wegen noch nicht eingetretener Rechtskraft beim zweiten "verwertbaren" Verstoß noch nicht eingetreten.
Ich würde in diesem Falle aber nicht beschwören, ob die Bussgeldstelle wegen der Summe von nunmehr drei Geschwindigkeits-Punkte-Vorfällen nicht doch mit einer "Bußenverschärfung" reagiert. Ich würde -in diesem Fall- immer noch eher auf eine Erhöhung des Bussgeldes als auf ein Fahrverbot tippen.
Das bleibt aber abzuwarten - erstens ob der dritte Vorfall wirklich in die 3-Punkte-Klasse gehört und zweitens ob die Bußgeldstelle den Weg der Erhöhung wegen der Rechtskraftfrage überhaupt gehen will.
Das sollte man dann nochmals rechtlich prüfen, wenn dir der Bußgeldbescheid vorliegt. Bleibe mal so lange noch locker.
Um deine Frage aber schon mal theoretisch zu beantworten:
Wenn in den letzten zwei (!) Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, hast du beim ersten Male die Möglichkeit, dein Fahrverbot bis spätestens vier Monate nach Rechtskrafteintritt anzutreten. Also Bußgeldbescheid vom 1.Januar bedeutet Rechtskraft Mitte Januar. Dann musst du spätestens Mitte Mai das Fahrverbot antreten und erhältst (bei einem Monat FV) spätestens Mitte Juni den Führerschein zurück.
Ggf. folgende Fahrverbote allerdings sind sofort mit Rechtskraft gültig.
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